(Rødbyhavn) – Die 28 Russen wurden angeklagt, ohne die erforderlichen Genehmigungen am Fehmarn-Bau in Rødbyhavn gearbeitet zu haben. Nun hat das Stadtgericht sie freigesprochen. Am Dienstag wurde das Urteil in dem Fall gefällt, in dem 28 russischen Matrosen vorgeworfen wurde, im Zusammenhang mit ihrer Arbeit auf der Fehmarnbelt-Verbindung nicht über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen zu verfügen. Und sie wurden alle freigesprochen, schreibt TV2 ØST.

„Ich bin mit dem Ergebnis des Urteils zufrieden, heißt es von Verteidigerin Karina Ekdahl. Die 28 russischen Matrosen wurden am 9. März dieses Jahres in Rødbyhavn festgenommen. Karina Ekdahl beantragte nach dem Freispruch für alle 28 Seeleute die Erteilung der Arbeitserlaubnis. Sie wurden alle des Landes verwiesen und waren deshalb vor Gericht nicht anwesend.

Die große Frage bei der Anhörung vor einer Woche, am 22. Juni, war, ob es sich um einen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt handelt. Laut Karina Ekdahl gibt es in diesem Fall keine Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis. „Es geht lediglich darum, ob es gesetzliche Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis gibt – ja oder nein.

Wir glauben, dass dieses die Arbeit an Bord russischer Schiffe ist und dass für ausländische Schiffe besondere Regeln gelten. Wir glauben nicht, dass es eine Grundlage dafür gibt, diese dänischen Arbeitserlaubnisse für die Arbeit an Bord ausländischer Schiffe zu verlangen. Wie ich das Urteil lese, spricht das Gericht sie auf dieser Grundlage frei.

Der Staatsanwalt Rune Jensen aus Sydsjælland (Südseeland) und die Lolland-Falster Polizei forderten eine Geldstrafe zwischen 3.000 – 7.500 Kronen (403 – 1.008Euro) gemäß den Tarifen des Generalstaatsanwalts für alle Seeleute. „Ich habe eine bestimmte Haltung zu dem Urteil“, klingt es von Rune Jensen. „Ich werde jetzt das Urteil genau lesen und überlegen, wie wir stehen – ob eventuell Berufung eingelegt werden sollte“, sagt er.

Was der Freispruch für die Ausweisung bedeutet, weiß die Verteidigerin noch nicht. „Da müssen wir abwarten“, sagt Karina Ekdahl.

Die Staatsanwaltschaft hat nun 14 Tage Zeit, um zu prüfen, ob gegen den Fall Berufung eingelegt werden sollte.

Quelle: TV2 ØST – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 29.06.2021

Foto: TV2 ØST