Jetzt ist es ganz offiziell: SSW kandidiert zur Bundestagswahl
(Berlin) – Die dänische Minderheitspartei ist nun endlich zur Wahl zugelassen. Zum ersten Mal seit 60 Jahren tritt die Partei bei der Bundestagswahl an. Jetzt ist es offiziell.
Bei der Bundestagswahl in Deutschland am 26. September kann auch die Minderheitspartei SSW gewählt werden. „Es ist ein historischer Tag für die Partei. Es ist das erste Mal seit 1961, dass wir aufgestanden sind und an der Wahl teinehmen“, sagt SSW-Vorsitzender Flemming Meyer.
Eine Delegation der Partei war am Donnerstag nach Berlin gereist, um an der Sitzung mit dem Wahlausschuss teilzunehmen, und hier lief alles nach Plan. „Jetzt kann der Wahlkampf beginnen. Wir müssen versuchen, ein Mandat zu gewinnen, und ich bin im Voraus optimistisch“, sagt Flemming Meyer.
Auch Spitzenkandidat Stefan Seidler ist zufrieden, dass die letzten Formalitäten erledigt sind und sich die Partei nun auf den Wahlkampf konzentrieren kann. „Mit einem Mandat im Bundestag werden wir dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins in Berlin vertreten sind“, sagt Stefan Seidler.
Um ein Mandat zu erreichen und in den Bundestag einzuziehen benötigt der SSW ca. 45 bis 50.000 Zweitstimmen.
Wie auch bei den Landtagswahlen ist der SSW aufgrund der Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 bei der Bundestagswahl von der 5-Prozent-Klausel ausgenommen.
Schon 1953 wurde im Bundestagswahlgesetz festgelegt, dass Parteien nationaler Minderheiten von der Sperrklausel befreit sind (heute § 6 Abs. 3 BWahlG). Eine ähnliche, explizit für die dänische Minderheitenpartei geltende Bestimmung wurde dann im Zuge der Bonn-Kopenhagener Erklärungen ins schleswig-holsteinische Landeswahlgesetz aufgenommen.
Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind zwei separate Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark, die am 28. März 1955 die Anerkennung der Minderheit im jeweiligen Staat, d. h. der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark bestätigten. Die Erklärungen gestehen den Minderheiten keine Sonderrechte zu; es werden jedoch das freie Bekenntnis zur jeweiligen Volkszugehörigkeit sowie die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bestätigt.
Von 88 Gruppierungen und Parteien, die sich zur Bundestagswahl 2021 angemeldet hatten, erfüllten 53 die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl und wurden am gestrigen Freitag in einer zweitägigen Sitzung vom Bundeswahlausschuss zugelassen. Viele der Gruppierungen und Parteien scheiterten an der Vorschrift, regelmäßig und zu bestimmten Zeitpunkten über ihre Finanzen Rechenschaftsberichte vorlegen zu müssen. Andere hatten sich nur per Internet an den Bundeswahlleiter gewandt. Dieses muss aber schriftlich und mit Originalunterschriften erfolgen.
Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von
Günter Schwarz – 10.07.2021
Fotos: TV SYD