(Silkeborg) – Den Politikern, die an der Entscheidung über den zweiten Ernteschnitt beteiligt waren, droht eine Geldstrafe. Am Donnerstagabend hat eine Mehrheit im Klima- und Umweltausschuss der Kommune Silkeborg beschlossen, den diesjährigen zweiten Ernteschnitt durchzuführen – obwohl die Verwaltung in der Kommune darauf hingewiesen hat, dass dieses eindeutig illegal ist.

Die Politiker, die dabei helfen, die Aufgabe zu erledigen, riskieren eine Geldstrafe für die Entscheidung. Das sagt Sten Bønsing, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität Aalborg. „Wir haben sehr wenige Fälle in diesem Bereich, insbesondere bei Politikern. Aber wir reden wahrscheinlich von einer Geldstrafe“, sagt er.

Der Anbau von Pflanzen ist an der Gudenå aufgrund von EU-Verordnungen, die weltweit zum Schutz der Natur erlassen wurden, illegal. Die Politiker wollen den Abau jedoch trotzdem durchführen, da die Bewohner entlang der Gudenå von Überschwemmungen heimgesucht wurden.

Steen Bønsing sagt, er wisse nicht, ob das private Unternehmen, das die Aufgabe erledige, zur Rechenschaft gezogen werden könne, die Politiker aber durchaus. „Jeder, der bei der Erledigung der Aufgabe hilft, kann angeklagt werden und bekommt einen Eintrag im Strafregister“, sagt er.

Sten Bønsing weist darauf hin, dass bei einem vergleichbaren Fall dem verantwortlichen Politiker eine Geldstrafe von 5.000 Kronen (672 Euro) auferlegt wurde.

Quelle: TV2 ØSTJYLLAND – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 20.08.2021

Fotos: TV2 ØSTJYLLAND