(København) – Die „Loyal To Familia“ kann verboten werden, hat das Højesteret (Oberster Gerichtshof) Dänemarks entschieden. Das Verbot der Bande „Loyal To Familia“ (LTF) wird damit bestätigt, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat.

Der Højesteret urteilte, dass die LTF als Verein im Sinne der Verfassung anzusehen ist, der einen rechtswidrigen Zweck verfolgt. „Der Højesteret hat festgestellt, dass ,Loyal to Familia‘ als eine verfassungsfeindliche Vereinigung angesehen werden muss. Auf der Grundlage der Beweisergebnisse des Landsrettens (Landgerichts) stellte der Højesteret auch fest, dass als allgemeiner Teil der „Loyal to Familia“-Aktivitäten umfangreiche und schwere Straftaten begangen wurden, heißt es in dem Urteil.

Somit bestätigt der Oberste Gerichtshof das Urteil des København Byrettets (Kopenhagener Stadtgerichts) und des östlichen Landsrettens.

Aber obwohl der Oberste Gerichtshof die beiden vorherigen Entscheidungen bestätigt, kann der Oberste Gerichtshof die Argumentation, zu der die Kollegen des Landsrettens im November letzten Jahres kamen, nicht unterschreiben. „Das Verbot könne nicht mit Verweis auf Absatz 2 des Abschnitts erfolgen, wie es das Landsretten getan habe“, so das Højesteret.

Dieser Teil des Urteils richtet sich an Vereinigungen, die mit Gewalt versuchen, Andersdenkende zu beeinflussen. Und die LTF war nicht in diesem Stadium, glaubt das Højesteret. „Dieses war so grundsätzlich, dass mehr Richter als üblich an der Beurteilung des Falls beteiligt waren. Und die heutige Entscheidung sei wichtig“, sagt der Generalstaatsanwalt, der das Verfahren gegen die LTF geführt hat.

„Es ist ein prinzipielles und historisches Urteil. Fast 100 Jahre sei es her, dass es einen Fall für ein Vereinsverbot gebe“, sagte Staatsanwalt Jan Reckendorff nach dem Urteil gegenüber DR Nyheder. „Es hat die Bedeutung, dass der Verein verboten ist und es verboten ist, ihn weiter z führen. Dieses bedeutet, dass sie mit LTF-Zeichen oder -Schildern nicht durch die Straßen gehen können. Es ist nicht etwas, das Bandenkriminalität an sich löst, aber es ist ein weiteres Werkzeug im Rechtssystem, das man verwenden kann.“

Eine Rocker- oder Bandengruppierung wurde in Dänemark noch nie aufgelöst, und es kann für ähnliche Banden wichtig werden. „Dieses Urteil besagt, dass man die Vorschrift rechtlich nutzen kann, ob man dann aber im konkreten Fall die notwendigen Beweise beschaffen kann, ist von Fall zu Fall zu beurteilen. In diesem Fall waren die Beweise überwältigend.“

Verteidiger Michael Juul Eriksen, der die Bande in dem Fall vertreten hat, hat nach dem Urteil noch nicht mit seinen Mandanten gesprochen. „Mit dem Urteil sind wir natürlich nicht zufrieden. Ich habe von Anfang an gesagt, dass es bei diesem Verbot keine große Bedeutung haben wird. Man kann nicht sagen, dass der Verein aufhören wird zu existieren.“

Es ist ein unglaublich spannender Fall, ihn rechtlich zu verfolgen, weil es um die Verfassung geht. Hierzu gibt es nur sehr wenige Urteile.

Aber obwohl die Bande seit fast drei Jahren durch das Stadt- und Landgericht verboten ist, bedeutete das vorübergehende Verbot nicht, dass sie von der Straße gegangen sind. Laut einer Polizeinotiz, das während des Prozesses des Højesterets vorgelegt wurde, versammelten sich zum 31. Juli 2021 etwa 100 Mitglieder der LTF öffentlich – und laut Polizei ist die Zahl dynamisch.

Insgesamt hat LTF sieben Filialen im ganzen Land, und laut Polizei expandiert die Bande und gründet neue Filialen. Nach Ansicht der Polizei ist der Pakistani Shuaib Khan, der in Københavns Stadtteil Nørrebro geboren wurde und aufgewachsen ist, immer noch der Anführer der LTF, obwohl er ausgewiesen wurde und nicht mehr in Dänemark lebt.

Quelle: Danmarks Radio – übersetzt und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 01.09.2021

Fotos: Danmarks Radio