Innerhalb der nächsten Stunden erhalten Stefan Seidler und die dänische Minderheitspartei SSW eine Antwort, ob es ihnen gelungen ist, sich bei der Bundestagswahl in Berlin durchzusetzen und einen Abgeordneten in das Parlament zu bekommen.

Während die meisten deutschen Wähler darauf acht geben, wer Angela Merkel als Bundeskanzlerin ablösen soll, sind viele Angehörige der dänischen Minderheit südlich der Grenze ebenso gespannt, ob es dem SSW gelingt, einen Sitz in Berlin zu ergattern.

Auf den ersten Blick sieht es für SSW und Stefan Seidler vielversprechend aus. Bei der jüngsten Landtagswahl erhielt der SSW 49.000 Stimmen, das sollte für einen Sitz reichen. Als Vertreter der dänischen Minderheit muss sich der SSW um die sonst für den Bundestag geltende Sperrgrenze von fünf Prozent keine Sorgen machen. Die Minderheiten beiderseits der Grenze wurden in der Kopenhagen-Bonner Erklärung von 1955 davon ausgenommen.

Der SSW braucht nur so viele Stimmen, was das „billigste“ Mandat in Schleswig-Holstein kostet. Der SSW war zuletzt 1953 mit einem Mandat im Bundestag vertreten. Die Minderheitspartei versuchte zuletzt 1961, sich bei den Bundestagswahlen durchzusetzen – und versucht es damit 60 Jahre später erneut.

Wahlen zum Bundestag

60,4 Millionen Wähler in Deutschland stellen am Sonntag einen neuen Bundestag zusammen.

Die Zahl der Wähler ist etwas mehr als eine Million niedriger als bei der letzten Wahl, und mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ist über 50 Jahre alt.

Hier erfahren Sie mehr über das leicht verworrene Wahlsystem des Landes:

  • Im deutschen Wahlsystem haben die Wähler zwei Stimmen. Der erste Wahlgang geht direkt an einen Kandidaten, der in einem der 299 Wahlkreise steht. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, wird direkt in den Bundestag gewählt.
  • Die Zweitstimme geht an eine Partei und bestimmt die andere Hälfte der Sitze bei proportionalen Wahlen wie in Dänemark.
  • Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass der Bundestag damit 598 Mitglieder hat. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Zusatz- und Ausgleichsmandaten.
  • Sie werden ausgelöst, wenn eine Partei mehr direkte Sitze gewinnt, als ihr im Verhältnis zur Anzahl der Zweitstimmen tatsächlich zustehen.
  • In diesem Fall erhält die Partei zusätzliche Sitze, so dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Erst- und Zweitstimme besteht. Die anderen Parteien erhalten als Ausgleich Ausgleichsmandate, bis die Sitzverteilung wieder dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis entspricht.
  • Das System bedeutet, dass die Anzahl der Abgeordneten nicht im Voraus bekannt ist. Der aktuelle Bundestag hat 709 Mitglieder.

Quellen: Auswärtiges Amt, DPA, Bundestag, Bundeswahlleiter, DW

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 26.09.2021

Fotos: TV SYD