(Flensburg) – Das Urteil des Flensburger Landgerichts vom 12.02.2021 im Mordfall Nathalie ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten Thomas P. als unbegründet verworfen, teilte das Gericht mit.

Das Flensburger Landgericht hatte den Mann aus einem Dorf nahe der dänischen Grenze Mitte Februar schuldig gesprochen, die junge Frau aus Stadum 2019 ermordet zu haben – und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Vor dem Landgericht Flensburg begann am 27. März 2020 der Prozess um den Tod der 23-jährigen Nathalie M. aus Stadum im Kreis Nordfriesland gegen den Lkw-Fahrer und Ex-Feuerwehrmann Thomas P., der sie am 17. August 2019 auf einem Waldweg in Schafflund getötet hat.

Ihre verscharrte Leiche wurde an einem Feldweg in Nordfriesland wie ein entsorgter Sack Müll gefunden.

von

Günter Schwarz – 02.10.2021

Fotos: Archivbild