(Luxemburg) – Der Europäische Gerichtshof weist die Berufung der Fährgesellschaften Scandlines und Stena Line in einem Verfahren wegen staatlicher Beihilfen für die Verbindung unter dem Fehmarnbelt zurück. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Fährgesellschaften hielten es für fehlerhaft, als der Europäische Gerichtshof in erster Instanz 2018 in dem Fall entschied. Dieses weist der Europäische Gerichtshof jedoch in seiner Entscheidung im Berufungsverfahren zurück.

Die Fährgesellschaften Scandlines und Stena Line hatten Klage gegen die EU-Kommission eingereicht, weil sie den dänischen Beihilfen für die Feste Fehmarnbeltquerung zugestimmt hatte. Sie waren der Auffassung, es sollte annulliert werden.

Scandlines betreibt mehrere Fährrouten zwischen Dänemark und Deutschland, darunter eine über den Fehmarnbelt. Deshalb setzt das Unternehmen seit einigen Jahren alles daran, dass die staatliche Förderung des zukünftigen Konkurrenten – der festen Querung unter dem Belt – voll gestrichen wird.

Die Stena Line befährt mehrere Routen zwischen Schweden und Deutschland.

Im Jahr 2018 prüfte der Europäische Gerichtshof mehrere Sachverhalte in dem Fall. Diese Entscheidung war laut Scandlines mit Fehlern und Mängeln behaftet. Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Europäische Kommission den Fall korrekt behandelt habe, indem er unter anderem sagte, dass die Förderung der Onshore-Anlagen der Verbindung weder den Wettbewerb verzerren noch den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen würde und dass diese Beihilfe daher keine staatliche Beihilfe darstellt.

Dieses Urteil unterstützt daher die Unzulässigkeit der Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof. Es nimmt Scandlines jedoch nicht so ernst. Die Reederei ist von der Entscheidung nicht überrascht, da der Generalanwalt, der eine Art Berater des Europäischen Gerichtshofs ist, zuvor zu demselben Ergebnis gekommen ist. Daher werde die Entscheidung „mit erhabener Ruhe“ getroffen, sagt Kommunikationsleiterin Anette Ustrup Svendsen.

Der Fall sei lediglich Teil eines Gesamtverfahrenskomplexes über staatliche Beihilfen für die Feste Querung. Im Fokus steht daher ein Fall aus dem Jahr 2020, bei dem die Europäische Kommission erneut staatliche Beihilfen für das Projekt genehmigt hat und gegen dieScandlines erneut Klage erhoben hat. Und hier hat Scandlines größere Zuversicht, dass die Entscheidung in ihrem Sinn entschieden wird.

Quelle: TV2 ØST – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 07.10.2021

Foto: TV2 ØST