(Kolding / Esbjerg) – Zwei der drei Frauen, die am Mittwochmorgen aus kurdischen Gefangenenlagern in Syrien nach Dänemark kamen, werden am Donnerstag in  Syd- og Sønderjylland (Süd- und Südjütland) gerichtlich verhört. Das bestätigen die Verteidiger der Frauen gegenüber TV SYD.

Eine der Frauen ist eine 34-jährige Dänin aus Jylland (Jütland), die um 12:00 Uhr mittags dem Gericht in Esbjerg vorgeführt wird. Das teilt die Verteidigerin der Frau, Mette Grith Stage, gegenüber TV SYD mit. Sie hat fünf Kinder im Alter von zwei bis 13 Jahren.

Laut TV 2 reisten die Frau und der Vater der Kinder mit ihren vier Kindern nach Syrien und bekamen ihr fünftes Kind in Syrien. 2020 lernte TV 2 eines der Kinder kennen – einen damals 12-jährigen Jungen.

Die andere Frau – eine 37-jährige Frau mit sieben Kindern im Alter von zwei bis 14 Jahren – soll dem Gericht in Kolding um 11:30 Uhr einer Vernehmung vorgeführt werden. Dieses teilte der Verteidiger der Frau Tyge Trier gegenüber TV SYD mit. Neben den sieben Kindern hat die Frau laut TV 2 noch einen 15-jährigen Sohn, der bereits 2019 nach Dänemark gebracht wurde, als er sich durch einen Schuss in den Rücken schwer verletzte und an den Beinen gelähmt ist. Derzeit lebt er in Østjylland (Ostjütland).

Von den sieben Kindern der Frau, die nach Hause gebracht wurden, wurden die fünf ältesten in Dänemark geboren. Der 15-jährige Sohn wurde ebenfalls in Dänemark geboren.

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Dieses war in der Vergangenheit der Fall

Der Aufenthalt in einem Konfliktgebiet in Syrien ohne die Erlaubnis der Behörden bedeutet eine bedingungslose Freiheitsstrafe unabhängig vom Grund des Aufenthalts. Dafür gibt es zwei bisherige Beispiele:

Ein ehemaliger Soldat schloss sich den kurdischen Streitkräften an, wo er gegen den Islamischen Staat kämpfte. Er wurde zu einer bedingungslosen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Eine Frau wurde im August zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie zwei Jahre und neun Monate beim Islamischen Staat verweilte.

Quelle: Ritzau

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Laut einer Pressemitteilung der Socialstyrelsen (Sozialbehörden) werden die drei Frauen mit ihrer Ankunft in Dänemark wegen Verstoßes gegen die §§ 114 e und 114 j des Strafgesetzbuches angeklagt, die die Förderung terroristischer Aktivitäten sowie die Einreise und den Aufenthalt in einem Konfliktgebiet betrifft.

„Unmittelbar nach der Landung des Flugzeugs in Dänemark hat die Midt- og Vestjyllands Politi (Mittel- und Westjütland Polizei) die drei Mütter festgenommen. Die Festnahmen verliefen wie beabsichtigt und ohne Zwischefälle. Die Polizei werde nun die Fälle gegen die drei Frauen untersuchen“, sagt Tenna Wilbert, die leitende Polizeiinspektorin der Rigspolitiets Nationale Beredskabsafdeling (Nationale Bereitschaftsabteilung der Reichspolizei).

Der Generalstaatsanwalt schätzt, dass den drei Frauen jeweils zwischen drei und fünf Jahren Haft drohen, wenn sie wegen der Ausreisen nach Syrien und der Mitgliedschaft im Islamischen Staat verurteilt werden. Der Generalstaatsanwalt erklärt auch, dass die Staatsanwaltschaft beantragen wird, dass die Gerichtsverhandlungen im Interesse der weiteren Untersuchung des Falls hinter verschlossenen Türen stattfinden.

TV SYD geht der der weiteren Entwicklung der Fälle nach, wenn die gerichtlichen Anhörungen beendet sein werden.

Quelle: TV2 SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 07.10.2021

Foto: TV SYD