Erneut Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel
(Leipzig) – Der deutsch-dänische Fehmarnbelt-Tunnel kommt erneut vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, denn wieder liegen zwei Klagen gegen den Tunnelbau auf dem Tisch. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.
Die Klagen richten sich gegen ein vorheriges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Darin haben die Richter dem Land zwar erlaubt, den 18 Kilometer langen Tunnel zu bauen und dabei ein geschütztes Riff entlang der Trasse zu zerstören – jedoch muss an anderer Stelle ein neues Riff als Ausgleich aufgebaut werden.
Sowohl der Naturschutzbund Nabu als auch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung findet aber, dass dieser Ausgleich nicht ausreicht und haben deshalb Klage gegen eine neue, geänderte Baugenehmigung des Landes Schleswig-Holstein erhoben..
Die Baugenehmigung für den 18 Kilometer langen Tunnel musste vom zuständigen Amt des Kieler Verkehrsministers Bernd Buchholz (FDP) geändert werden, weil sie vor knapp einem Jahr vom Bundesverwaltungsgericht zwar für rechtens erklärt worden war, aber mit einer Auflage versehen wurde. Auf und an der Tunneltrasse liegen geschützte Riffe – und sie dürfen beim Bau nicht einfach zerstört werden.
Diesen Riffen ist „Rechnung zu tragen“, urteilten die Richter. Das Ergebnis dieses Verfahrens war eine Planänderung, die das Zerstören der Riffe erlaubt, aber dafür an anderer Stelle den Aufbau neuer Riffe als Ausgleich vorsieht – am südlich vor Fehmarn liegenden Naturschutzgebiet Sagasbank. Die Naturschützer beklagen, dass 36 Hektar an Rifffläche zerstört werden , aber das Land dem dänische Bauherrn Femern A/S nur auferlegt hat, 17,5 Hektar neu anzulegen.
Beide Kläger prüfen derzeit, ob sie auch einen Eilantrag stellen, der die bereits laufenden Bauarbeiten zumindest bis zum Entscheid des Gerichts stoppen kann.
von
Günter Schwarz – 09.10.2021
Fotos: Archivbild