(Aarhus) – Selbst nach dem Aufstellen der Schilder „nicht scheißen“ im Riis Skov (Wald) erhält die Kommune Aarhus Bilder von Waldbesuchern, die genau das tun. Aber darf man diese fotografieren? Vielleicht ist es ihnen schon passiert, in Hundescheiße zu treten. In Aarhus kann ihnen dasselbe passieren – nur in menschliche Scheiße.

Der meistbesuchte Wald in Aarhus, der Riis Skov, hat nachweislich große Probleme mit menschlichem Kot im Waldboden. Der Kommune werden Bilder von Menschen zugesandt, die mit heruntergelassenen Hosen ihre Notdurft verrichten. Ja, auch nachdem im Areal Schilder mit Piktogrammen aufgestellt wurden, die darauf hinweisen, dass im Wald nicht geschissen werden darf.

Der Empfänger der Bilder ist Kim Gulvad, Bylivschef ved Teknik og Miljø (Stadtlebenmanager bei Technik und Umwelt) in der Kommune Aarhus. „Wir haben Bilder erhalten, nachdem wir die Schilder aufgestellt haben, die zeigen, dass es immer noch einige, ganz in der Nähe der Schilder, gibt, die sie übersehen zu haben scheinen“, sagt er in einem Interview mit TV2 ØSTJYLLAND.

Aber ist es wirklich erlaubt, Menschen zu fotografieren, die im Wald sitzen und ihre genüßlich ihre Notdurft machen? Ein Fernsehzuschauer hat TV2 ØSTJYLLAND dazu befragt, und daher beantwortet Kasper Viftrup, gesetzlicher Vertreter bei der dänischen Datenschutzbehörde, nun vier Fragen, die mit den Worten beginnen: „Darf man eine Person fotografieren, die im Wald scheißt, wenn… das Gesicht nicht sichtbar und die Person somit nicht identifizierbar?“

„ Wenn die Person nicht identifizierbar ist, fällt das Bild grundsätzlich ausserhalb der Regeln unseres (Datenschutzgesetzes. Wenn Sie eine Person also nicht erkennen können, stellt eine Behandlung oder Veröffentlichung kein Risiko für die Person dar und die Aufnahme ist daher nicht durch das Datenschutzgesetz geschützt. Die Aufnahme kann jedoch unter das Strafgesetzbuch fallen, wenn das Gesicht sichtbar und die Person somit identifizierbar ist – auch wenn Sie es nur für den privaten Gebrauch verwenden. Was Sie auf Ihrer privaten Websute haben und nicht an andere weitergeben, hat es nichts mit der dänischen Datenschutzbehörde zu tun. Allerdings können die Gesetze ins Spiel kommen, wenn das Bild geteilt wird. Wenn jemand Nacktfotos von Menschen macht, kann sogar das Strafrecht ins Spiel kommen, aber hier ist es das Teilen eines Fotos, das einen Unterschied macht.

Das untere Piktogramm zeigt den Besuchern im Riiswald, dass im Wald nicht geschissen werden darf.

Sie fotografieren das Gesäß, aber nicht das Gesicht – und nutzen es nur für den privaten Gebrauch? Dann müssen Sie beurteilen, ob das Gesäß der Person identifizierbar ist. Es kann sein, dass die Person ein Muttermal am Gesäß hat. Wenn beispielsweise jeder am Wohnort des Scheißers von diesem Muttermal auf Ihrem Gesäß weiß, kann es unter die Regeln des Datenschutzrechts fallen.

Sie schicken das Foto an die Kommune, können die Person aber nicht identifizieren? „Dann tritt das Gesetz in Kraft, und dann müssen Sie eine gesetzliche Rechtsgrundlage haben, d. h. einen legitimen Grund. Das Dänische Forstamt und andere in der Kommune, die sich mit Hygiene im Wald befassen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzverordnung. „Wenn es nicht legitimerweise relevant ist (wenn der Mitarbeiter der Kommune nichts damit zu tun hat, Anm. d. Red.), Die Offenlegung kann illegal sein, in diesem Fall wird die Privatsphäre einer Person unnötigerweise preisgegeben.“

Was bedeutet es, innerhalb und außerhalb des Gesetzes zu fallen?

  • Wenn eine Beziehung außerhalb der Regeln liegt, wird angenommen, dass die Regeln nicht gelten und daher das Gesetz nicht gebrochen werden kann.
  • Eine Verarbeitung eines Bildes muss daher unter die Datenschutzgrundverordnung fallen, bevor weiter beurteilt werden kann, ob der Sachverhalt regelkonform eingetreten ist.

Quelle: Datatilsynet (Datenschutzbehörde)

Wenn Sie im Riiser Wald – oder anderen Wäldern – auf einen „Waldscheißer“ treffen und Lust haben, ihn zu fotografieren, sollten Sie bedenken, dass die Rechtmäßigkeit (gemäß datenschutzrechtlichen Vorschriften) davon abhängt, ob das Bild identifizierbar ist und ob das Bild geteilt wird. Wenn sich das Bild in Ihrer Kamerarolle odder auf der Speicherkarte befindet und Sie es nicht mit anderen Personen teilen, kann es außerhalb der Grenzen der Datenschutzbestimmungen liegen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, das Foto mit anderen Personen zu teilen, kann dieses zu einer Strafe führen.

Wird das Bild eines „Waldscheißers“ jedoch mit einer am Fall beteiligten Person aus der Kommune geteilt, kann die Weitergabe unter Umständen im Rahmen des Gesetzes erfolgen. Kasper Viftrup betont, dass sich die Datatilsynet (Datenschutzbehörde) nur zu den datenschutzrechtlichen Regelungen äußern kann.

Die Kommune Aarhus bekämpft die „Waldscheißer“ im Riis Skov.

Quelle: TV2 ØSTJYLLAND – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 26.10.2021

Foto: TV2 ØSTJYLLAND