(Flensburg) – Im Prozess um den Anfang April in Flensburg getöteten 16-jährigen Jonas N. ist heute am Flensburger Landgericht das Urteil nach Jugendstrafrecht gefallen.

Sieben Jahre muss der angeklagte Mann ins Gefängnis. Das Gericht hat den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht verurteilt, unter anderem weil sein geistiger Zustand noch einem Heranwachsenden gleiche, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Der 20-Jährige soll den 16 Jahre alten Jonas N. am Osterwochenende mit einem Küchenmesser erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihren Plädoyers zuletzt acht Jahre Haft nach Jugendstrafe wegen Totschlags. Der Anwalt der Nebenklage forderte neun Jahre Haft.

Der Prozess fand bisher zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Prozessverlauf stellte sich heraus, dass der Angeklagte offenbar vor der Tat den Namen seines Opfers auf die Messerklinge geschrieben haben soll. Außerdem soll er bereits Wochen vor der Tat eine Liste mit Tötungsfantasien geschrieben haben.

In einem Geständnis zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte bereits eingeräumt, dass er und sein Opfer sich kannten und es mehrfach Streit gegeben haben soll. Am Tag der Tat habe er zugestochen, nachdem der Jüngere ihn bedroht und geschlagen hätte. Die Tat ereignete sich auf einer Aussichtsplattform in der Nähe der Schule Duborgskolen. Jonas N. erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Das Verbrechen hatte viele Flensburger bewegt. Rund zwei Wochen danach gab es einen Trauermarsch durch die Stadt und eine Schweigeminute am Tatort. Freunde und Mitschüler legten Blumen, Kerzen und Bilder nieder und verabschiedeten sich.

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NDR – 24.11.2021

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