(Kiel) – Vor dem Kieler Landgericht hat heute der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags begonnen. Der Mann, der sich wegen lebensgefährlicher Messerstiche auf seine Ex-Frau und deren Begleiter vor dem Gericht verantworten muss, hat die Tat im März 2021 als Panikreaktion geschildert.

Er sei vom Begleiter seiner früheren Ehefrau nach einem Streit in dem Kieler Restaurant Heinrich XIII in der Holtenauer Straße vor die Tür gezerrt und dort geschlagen worden, sagte der Angeklagte. Er habe sich bedroht gefühlt und in einer Panikreaktion gehandelt. An die Einzelheiten des Tatgeschehens habe er keine genaue Erinnerung. Dass seine Ex-Frau dazwischen ging und auch ihr mehrfach in den Rücken gestochen hat, will der 49-Jährige nicht bemerkt haben.

Der im Irak geborene deutsche Staatsbürger ist wegen vorsätzlichen versuchten Totschlags angeklagt. Demnach schlug er sich mit seinem Kontrahenten im Streit zunächst mit Faustschlägen und hat dann ein Messer gezogenund gezielt in den Hals des Mannes gestochen, um ihn zu töten.

Für beide Opfer, dem Mann und seiner Ex-Frau, bestand nach Worten der Staatsanwältin konkrete Lebensgefahr.

Die Ex-Frau und Mutter zweier gemeinsamer Kinder zeigte sich vor Gericht, das sie als Zeugin vernehmen wollte, noch immer schwer traumatisiert von der Tat. Weinend, mit ihrer Anwältin und einer Vertreterin des Frauenhauses an ihrer Seite, verweigerte die 41-jährige Ex-Frau und Mutter zweier Kinder die Aussage, da sie noch immer schwer traumatisiert von der Tat sei.

Sie blickte ihren Ex-Mann nicht an und setzte sich mit dem Rücken zu ihm. Die Frau ist Nebenklägerin und gestattete dem Gericht ausdrücklich die Verwertung ihrer früheren Aussagen vor der Polizei und Ermittlungsrichtern.

Ihre Anwältin fordert unter anderem für sie ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Der Angeklagte und sie hatten nach islamischem Recht geheiratet und mehrere Jahre das Lokal in Kiels Innenstadt geführt, in dem sich die Tat ereignete – sie zuletzt als Inhaberin, er zeitweise als Geschäftsführer. Zur Tatzeit war er arbeitslos.

Der Angeklagte, der nach dem Vorfall mit dem Wagen seiner neuen Partnerin vor der Polizei flüchtete und in der Wrangelstraße zwei Verkehrsunfälle mit parkenden Autos verursachte, wurde in einem Hinterhof in einem Kellereingang festgenommen.

Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet.

von

Günter Schwarz – 26.11.2021

Foto: Archivbild