(København) – Eine Mehrheit der Richter des Obersten dänischen Gerichtshofs, dem Rigsrettet (Reichsgricht) hat entschieden, dass Støjberg zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt wird. Das Rigsrettet schickt die ehemalige Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Integration der vorherigen Venstre-Regierung unter Lars Løkke Rasmussen, Inger Støjberg, im Fall der Trennung von verheirateten Asylbewerbern für 60 Tage ins Gefängnis.

Sie handelte absichtlich – das heißt vorsätzlich. Die Entscheidung wurde heute vom Präsidenten des Rigsrettet, Thomas Rørdam, im Eigtveds Pakhus (Lagerhaus) in København verlesen, wo seit dem 02. September 2021 mehr als 30 Gerichtstermine stattgefunden haben.

„Es war eine Mehrheitsentscheidung, dass ihre Anweisung rechtswidrig war. Die rechtswidrige Fallbearbeitung sei auf Støjbergs Entscheidung zurückzuführen, sofort eine neue Praxis im Auslänerrecht gegenüber Asylbewerbern einzuführen“, sagt der Vorsitzende des Rigsrettet.

Als Thomas Rørdam vorlas, dass Støjberg für schuldig befunden wurde, öffnete sie schockiert den Mund. Die Strafe ist bedingungslos, das bedeutet, dass sie verbüßt werden muss und keine Bewährung erhält. Aber es ist immer noch möglich, dass Sie eine kürzere Freiheitsstrafe absitzen muss und dann eine Fußfessel erhält.

Ein einziger Richter wollte Støjberg freisprechen, während der Rest sie verurteilte. Es war eine Mehrheit im Folketing, die im Februar beschloss, Støjberg zum sechsten nationalen Gerichtsverfahren in der Geschichte Dänemarks zu schicken. Zwei Staatsanwälte, Anne Birgitte Gammeljord und Jon Lauritzen, haben den Fall im Auftrag des Folketings geführt.

Der Verfassungsrechtler an der SDU (Syddansk Universitet), Frederik Waage, ist überrascht von dem Urteil, das er als „hart“ bezeichnet. Er findet es seltsam, die Aussagen von Spitzenbeamten zu missachten. -“Das ist eine schwere Entscheidung“, sagt er zu TV 2.

In dem Fall wurde Inger Støjberg verurteilt, weil sie 2016 für die Initiierung und Aufrechterhaltung eines Systems verantwortlich war, in dem Asylpaare, von denen mindestens eines minderjährig war, getrennt wurden.

Zentral ist, dass Inger Støjberg am 10. Februar 2016 in einer Pressemitteilung ankündigte, minderjährigen Asylbewerbern das Zusammenleben mit einem Ehe- oder Lebenspartner zu untersagen. In der Pressemitteilung wurde nicht erwähnt, dass es Ausnahmen geben könnte, wo Paare nicht getrennt werden sollten – trotz der Anforderungen an eine individuelle Parteianhörung.

Støjberg hat sich auf nicht schuldig bekannt und vor dem Obersten Gerichtshof erklärt, dass sie die Ausnahmen nicht „kennzeichnen“ wollte. Sie verwies darauf, dass sie am Vortag einer Denkschrift zugestimmt habe, dass es in besonderen Fällen Ausnahmen gebe.

Aber die Staatsanwälte kauften ihr ihre Erklärung nicht ab. Sie lehnten die Notiz ab und betonten auch, dass Støjberg sich erst darauf bezog, als die Instruktionskommission den Vorgang einige Jahre später untersuchte. Inger Støjberg ist bekannt dafür, dass sie die rechtswidrige Anweisungen zur Trennung aller Asylpaare – ohne dass sie damit die ihnen zustehende individuelle Beurteilung als Paar erhielten – vom 10. Februar 2016 bis 18. März aufrechterhalten hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, es sei vom 10. März bis spätestens 12. Dezember gewesen, aber für die meiste Zeit dieses Zeitraums hat das Gericht dieses nicht für erwiesen befunden. Die Anklage wurde erhoben, nachdem Inger Støjberg zu vier Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Das Urteil de Obersten Gerichts Dänemarks kann nicht angefochten werden.

Quelle: TV2 FYN – übersetzt und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 13.12.2021

Fotos: TV2 FYN