Die UN-Organisation UNESCO hat am Donnerstagmittag in Paris entschieden, dass das Zusammenleben von Mehrheit und Minderheit in dem Grenzland nicht den Anforderungen genügt, um ein immaterielles Weltkulturerbe zu werden.

Es gab keine Kommentare zu dem Vorschlag, die von der Kommission zur Annahme vorgeschlagen wurden, daher wurde es abgelehnt. Mit diesen Worten ließ der Ausschussvorsitzende Punchi Nilame Meegaswatte den Hammer fallen.

So hatte am Donnerstagmittag in Paris auf der Jahrestagung des Ausschusses für Anträge auf immaterielles Kulturerbe der UN-Organisation UNESCO entschieden, dass die große Arbeit um die Anerkennung des dänisch-deutschen Grenzlandes nicht gefruchtet hat.

Ein Vertreter des UNESCO-Komitees in Dänemark stellte daraufhin klar, dass die Parteien in Dänemark der UNESCO empfehlen, ihre Kriterien für das immaterielle Kulturerbe zu erweitern, damit das Minderheitenmodell und beispielsweise alle entwickelten pädagogischen Instrumente bekannter werden können und allem Leben in Grenzgebieten mit Minderheiten zum Vorteil zugute kommen.

Was ist immaterielles Kulturerbe?

  • Ein Kulturerbe ist mehr als Denkmäler und Museumssammlungen. Das immaterielle Kulturerbe ist die Kultur, die wir physisch nicht erfassen können, die wir aber erkennen und ausleben – Traditionen, Wissen und Formen des Miteinanders.

Quelle: UNESCO

Die dänische und die deutsche Minderheit haben viel Überzeugungsarbeit geleistet, um die Kommission zu überzeugen, aber schon vor der Entscheidung war klar, dass es schwierig werden würde. Vor der Abstimmung hatte eine Fachkommission in einer dreiseitigen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht den Kriterien entsprach. Der der Entscheidung zugrunde liegende Bericht sei nicht konkret genug gewesen

Kernstück des Antrags seien die Kopenhagen-Bonner Erklärungen vom 28. März 1955 und die politischen Maßnahmen zum Minderheitenschutz und zur Diskriminierungsprävention, heißt es in dem Beschluss. Dieses sind wichtige Initiativen zum Schutz der Rechte von Minderheitengemeinschaften. Es sei aber unklar, wie diese Maßnahmen konkret mit der Konvention zusammenhängen

Es war der ehemalige Kulturminister Bertel Haarder (Venstre / Rechtsliberale Partei), der 2016 bei den dänischen Jahrestreffen in Südschleswig die Idee vorstellte, das dänisch-deutsche Minderheitenprogramm in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufzunehmen. Die Idee wurde später von den dänischen und deutschen Minderheiten aufgegriffen und sowohl von der dänischen als auch von der deutschen Seite unterstützt.

Ursprünglich war geplant, den Antrag im vergangenen Jahr zu stellen, damit das Grenzland im Wiedervereinigungsjahr 2020 zum UNESCO-Kulturerbe werden kann. Der Umfang der Antragsvoraussetzungen führte jedoch dazu, dass die dänische und die deutsche Minderheit den Antrag um ein Jahr verschieben, um alle Voraussetzungen sicher zu erfüllen.

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 16.12.2021

Fotos: TV SYD