Überblick über die Einstellung der Regierung für neue Corona-Beschränkungen.
(København) – Einige Geschäfte müssen geschlossen werden, Restaurants müssen früher schließen und nach 22:00 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Das gehört zu den Vorschlägen der änischen Regierung für neue Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektion. Sie basieren auf Empfehlungen der Epidemiekommission,
Auf der heutigen Pressekonferenz ab 14:00 Uhr sagte Mette Frederiksen (Socialdemoktaterne), dass es die Empfehlung der Kommission sei, nur die Familie und die engsten Bekannten über Weihnachten zu sehen. Sie wies jedoch auch darauf hin, dass es sich nicht um einen echten Shutdown handelt, wie wir ihn im letzten Winter erlebt haben.
„Unser Ziel sei es weiterhin, möglichst große Teile der Gesellschaft offen zu halten“, sagte Mette Frederiksen, die allerdings auch betonte, dass wir „der Infektion nicht freien Lauf lassen können“. Es bedarf einer Mehrheit im Epidemieausschuss, wenn die vorgeschlagenen Beschränkungen eingeführt werden sollen.
Der Epidemie-Ausschuss wird später am Freitag tagen.
Hierunter sehen Sie die Vorschläge für neue Beschränkungen.
Räumlichkeiten mit geschlossenen Betrieben:
- Arkaden
- Kasinos
- Spiel- und Badeland
- Freizeitparks und Tivolis
- Messen und Räume für Konferenzen und Vorträge
- Räumlichkeiten für kulturelle Aktivitäten, die schließen:
- Veranstaltungsorte
- Theater
- Kinos
- Museen
- Kunstgalerien
- Kulturhäuser
- Volkshochschulen
- Banketträume
- Zoologische Einrichtungen
- Aquarien
- Veranstaltungsorte für Gemeinde- und Sportveranstaltungen mit zahlenden Zuschauern
Aktionen in Restaurants:
Weitere Empfehlungen:
- Restaurants dürfen ab 22:00 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken und müssen um 23:00 Uhr schließen. Allgemeines Verkaufsverbot für Alkohol im Zeitraum von 22:00 bis 05;00 Uhr
- Innenflächenbedarf von 2 Quadratmetern pro Gast für sitzende Gäste und 4 Quadratmeter für stehende Gäste
- Anordnung zum Tragen von Schutzmasken oder Visiere für Mitarbeiter mit Kundenkontakt, unabhängig davon, ob sie den Corona-Pass vorweisen können.
- Anordnung zur Ausgabe von Informationsmaterial der Sundhedsstyrelsen (Gesundheitsbehörde) und der Gebrauch von Handalkohol.
Weitere Empfehlungen:
- Die Schutzmaskenpflicht soll unter anderem auf öffentlich zugängliche Räumlichkeiten im Kultur- und Wirtschaftsbereich ausgeweitet werden. Zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Fahrschulen, Take-away-Plätze und Dienstleistungen.
- Innenraumbedarf im Einzelhandel sowie für Gottesdienste und religiöse Handlungen.
- Forderung für Sitzplatztickets und Corona-Pass in Intercity- und Intercity-Stadtbahnen sowie Voraussetzungen für Corona-Pass in Fernbussen.
- Einrichtung von Home-Office werden für Arbeitsplätze empfohlen.
- Begrenzen Sie die Anzahl der sozialen Kontakte während der Weihnachtszeit auf ein Minimum.
Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von
Günter Schwarz – 17.12.2021
Foto: Archivbild