(Billund) – Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen bleibt der Wasserpark in Billund für die nächsten vier Wochen geschlossen, was den Geschäftsführer nervt. Über Weihnachten und Neujahr hätte es in Lalandia in Billund Kinderlachen und Wasserschlachten geben sollen, aber mit dem Inkrafttreten der neuen Beschränkungen am Sonntagmorgen schließen sich die Türen für die wasserliebenden Familien.

Das ärgert besonders den Geschäftsführer, denn es bedeutet, dass nun tausende Gäste ihren Aufenthalt verschieben müssen. „Wir leben davon, Gäste glücklich zu machen. Hier draußen sind Weihnachten und Silvester eine Hochsaison, in der die ganze Familie zusammen sein kann. Daher müssen wir sie in diesem Jahr leider abermals enttäuschen,“ sagt Jan Harrit, Heschäftsfüjrer von Lalandia.

Etwa 2.500 Gäste haben Weihnachten in Skandinaviens größtem Wasserpark in Billund feiern wollen, und sogar 4.500 Personen planten ein kinderfreundliches Silvester in Lalandia.

Die geänderten Urlaubspläne für mehrere Familien kommen nach der Regierungspressekonferenz am Freitag. Hier standen u. a. auch Spiel- und Wasserparks auf der Liste der Einrichtungen, die für die nächsten vier Wochen geschlossen werden müssen, um die weitere Ansteckung mit dem Coronavirus einzudämmen. –

„Es ist sehr frustrierend, denn wir hatten wirklich gehofft, dass die Schließungen Anfang des Jahres die letzten waren. Aber wir hoffen, dass wir im Januar wieder öffnen dürfen. Also müssen wir uns noch etwas gedulden“, sagt Jan Harrit.

Personen, die ein Ferienhaus in Lalandia gebucht haben, können das Ferienhaus weiterhin nutzen, aber das Zentrum und der Wasserpark werden geschlossen bleiben, und es werden nur Speisen und Getränle zum Mitnehmen angeboten.

Neue Corona-Beschränkungen:

Räumlichkeiten mit geschlossenen Betrieben:

  • Arkaden
  • Kasinos
  • Spiel- und Badeland
  • Freizeitparks und Tivolis
  • Messen und Räume für Konferenzen und Vorträge
  • Räumlichkeiten für kulturelle Aktivitäten, die schließen:
  • Veranstaltungsorte
  • Theater
  • Kinos
  • Museen
  • Kunstgalerien
  • Kulturhäuser
  • Volkshochschulen
  • Banketträume
  • Zoologische Einrichtungen
  • Aquarien
  • Veranstaltungsorte für Gemeinde- und Sportveranstaltungen mit zahlenden Zuschauern

Aktionen in Restaurants:

Weitere Empfehlungen:

  • Restaurants dürfen ab 22:00 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken und müssen um 23:00 Uhr schließen. Allgemeines Verkaufsverbot für Alkohol im Zeitraum von 22:00 bis 05;00 Uhr
  • Innenflächenbedarf von 2 Quadratmetern pro Gast für sitzende Gäste und 4 Quadratmeter für stehende Gäste
  • Anordnung zum Tragen von Schutzmasken oder Visiere für Mitarbeiter mit Kundenkontakt, unabhängig davon, ob sie den Corona-Pass vorweisen können.
  • Anordnung zur Ausgabe von Informationsmaterial der Sundhedsstyrelsen (Gesundheitsbehörde) und der Gebrauch von Handalkohol.

Weitere Empfehlungen:

  • Die Schutzmaskenpflicht soll unter anderem auf öffentlich zugängliche Räumlichkeiten im Kultur- und Wirtschaftsbereich ausgeweitet werden. Zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Fahrschulen, Take-away-Plätze und Dienstleistungen.
  • Innenraumbedarf im Einzelhandel sowie für Gottesdienste und religiöse Handlungen.
  • Forderung für Sitzplatztickets und Corona-Pass in Intercity- und Intercity-Stadtbahnen sowie Voraussetzungen für Corona-Pass in Fernbussen.
  • Einrichtung von Home-Office werden für Arbeitsplätze empfohlen.
  • Begrenzen Sie die Anzahl der sozialen Kontakte während der Weihnachtszeit auf ein Minimum.