Der Corona-Pass wird nach der Diagnose einer Corona-Infektion automatisch für 14 Tage storniert. Für mehrere Tausend Dänen kann es für die Weihnachtsferien entscheidend sein, ob sie sich vor oder nach dem 10. Dezember mit dem Coronavirus infiziert haben.

Am heutigen Sonntagmorgen um 08:00 Uhr traten eine Reihe neuer Corona-Beschränkungen in Kraft, die unter anderem dazu führen, dass ab sofort in allen Fernverkehrszügen und Bussen ein gültiger Corona-Pass und eine Sitzplatzkarte benötigt werden. Genau dieses kann für Menschen, die sich ab dem 10. Dezember infiziert haben, zum Problem werden. Laut der täglichen Aktualisierung der Infektionszahlen vom SSI sind es bei Redaktionsschluss etwa 79.275 Personen.

Die Gültigkeit des Corona-Passes erlischt automatisch für 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie sich infiziert haben, und daher wird es Dänen geben, die auf Alternativen greifen müssen, wenn sie Weihnachten im ganzen dänischen Land mit der Familie feiern möchten.

„Wer sich angesteckt hat, sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln warten, bis man einen gültigen Corona-Pass hat, es sei denn,es gibt eine besondere Ausnahme, weil man zur Arbeit muss“, sagt Benny Engelbrecht zu Danmarks Radio.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ohne einen gültigen Corona-Pass vorlegen zu können, müssen Sie eine Geldstrafe von 750 Kronen (100,84 Euro) zahlen. TV 2 hat versucht, eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums zur Pressekonferenz zu erhalten, die am Sonntag um 14:00 Uhr stattfindet.

Auf der Pressekonferenz sprechen Verkehrsminister Benny Engelbrecht (Socialdemokraterne), DSB-Geschäftsführer Flemming Jensen und der Polizeichef der Rigspoliti (Reichspolizei), Peter Ekebjærg, über die neuen Beschränkungen im Verkehrsbereich bis zu den Weihnachtsferien.

Eine Ausnahme wurde für infizierte Personen eingeführt, die für ihre Arbeit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich von der Corona-Passpflicht befreien zu lassen, wenn sie sich vor der Reaktivierung der Gültigkeit des Corona-Passes erholt haben. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, das heißt, Sie können sich Ihre Geldbuße über das Kundencenter der DSB zurückerstatten lassen. Die Ausnahme gelte nur für Fernzüge und nicht für Busse, teilt das Verkehrsministerium der DR mit.

Mit den neuen Beschränkungen vom Sonntag kommt unter anderem die Anforderung von Sitzplatzkarten in Teilen des öffentlichen Nahverkehrs. Dies gilt für Intercity- oder Intercity-Blitzzüge, aber es kostet immer noch 30 Kronen (9,41 Euro), eine Sitzplatzkarte zu erwerben.

Tony Bispeskov, Informationsmanager bei der DSB, hat TV 2 darüber informiertund gesagt: „Wir sind mit dem Weihnachtsverkehr gut unterwegs und die allermeisten Leute, die über Weihnachten nach Hause fahren, haben bereits eine Sitzplatzkarte gebucht. Die Sitzplatzkarte ist nicht kostenlos, und somit riskieren wir die Situation, in der Menschen, die keine Karte erhalten haben und zu Weihnachten nicht nach Hause kommen können, weil andere Leute Karten horten.“

Ob die Sitzplatzkarten auch nach Weihnachten noch etwas kosten, werde die DSB Anfang nächster Woche entscheiden, fügt er hinzu.

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 19.12.2021

Foto: TV SYD