(Kolding) – Der Preis für Bücherregale und andere Artikel wurden ohne Versandkosten angezeigt, aber die Verbraucher konnten die Ware nicht selbst abholen. Das ist irreführend!

Die Baumarktkette Jem & Fix A/S wurde wegen irreführender Preisangaben auf ihrer Website und in Angebotszeitungen mit einer Geldstrafe von 150.000 Kronen (20.170 Euro) belegt. Das hat das Byrettet (Stadtgericht) in Kolding so entschieden.

Laut einer Pressemitteilung der Verbraucheranwaltschaft ereignete sich der Verstoß, als der Baumarkt Preise für ein Bücherregal und vier verschiedene Anhänger ohne Versand ankündigte, obwohl Verbraucher die Produkte nicht selbst abholen konnten und sie daher zum Versand zuzahlen mussten. Das Gericht in Kolding hält die Preise für irreführend, da nicht angegeben wurde, dass Frachtkosten zum Preis hinzugerechnet werden könnten.

Dieses ist ein Verstoß gegen das Marketinggesetz. „Die Preise, mit denen Unternehmen werben, müssen die Preise sein, zu denen die Verbraucher die Waren kaufen können. Wenn der angekündigte Betrag nur ein Teil des Preises ist, erscheinen die Produkte billiger, als sie tatsächlich sind, und es ist illegal“, sagt die Verbraucherbeauftragte Christina Toftegaard Nielsen in der Pressemitteilung.

Das Bücherregal und die Anhänger wurden in den Jahren 2017 und 2018 in verschiedenen Zeiträumen auf der Website von Jem & Fix und in den Angebotszeitungen vermarktet. Laut Produktübersicht auf der Website kostete das Bücherregal 398 Kronen (53,52 Euro). Darüber hinaus mussten Verbraucher auch 299 Kronen (40,21 Euro) Versandkosten bezahlen, was jedoch erst angegeben wurde, wenn man von der Produktübersicht auf die Produktseite klickte.

Bei den Anhängern wurde der Preis ohne Kosten für Zulassung, Bearbeitungsgebühr und Versand angegeben. Der Preis stand in großer roter Schrift, während der Gesamtpreis klein in schwarzer Schrift erschien. Allerdings konnte man die Trailer nicht kaufen, ohne den Gesamtpreis zu zahlen, und so war die Vermarktung laut Gericht irreführend.

Dagegen fand das Gericht es nicht irreführend, dass Jem & Fix zeitweise den Preis ohne die diversen Nebenkosten und Gebühren in großer, roter Schrift angegeben hatte, weil der Gesamtpreis in großer, schwarzer Schrift daneben stand. Das Gericht war daher der Ansicht, dass die Schriftgröße der Preise für den Verstoß maßgeblich war.

„Das Urteil betont, dass alle obligatorischen Kosten im Preis enthalten sein müssen. Das gelte auch für die Fracht“, sagt Christina Toftegaard Nielsen. „Wenn die Fracht nicht im Voraus berechnet werden kann, weil beispielsweise der Frachtpreis vom Gesamtkauf abhängt, muss die Information, dass Fracht hinzukommt, in direktem Zusammenhang mit dem Preis stehen“, sagt die Verbraucherombudsfrau.

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 21.12.2021

Foto: TV SYD