Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Einreiseverweigerung, wenn Sie keinen negativen Test haben, aber es kann mit einer Geldstrafe von 3.500 Kronen (470,68 Euro) geahndet werden. Eine große Mehrheit im Epidemieausschuss des Folketing unterstützt die Einführung der Testpflicht bei der Einreise nach Dänemark.

Es zeigte Abstimmung des Ausschusses am Donnerstag. 19 von 21 Mitgliedern stimmten dafür. Die Testpflicht bedeutet, dass Personen ohne Wohnsitz in Dänemark vor der Einreise nach Dänemark einen negativen Test vorlegen müssen. Sie müssen spätestens 48 Stunden vor Einreise einen Blitztest oder 72 Stunden vorher einen PCR-Test gemacht haben.

Diese Forderung gilt unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht. Wenn Sie in Dänemark leben, müssen Sie spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen Test ablegen. Die Regierung mit Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Socialdemokraterne) hat den Vorschlag am Mittwoch dee Epidemiekommission vorgelegt und damit begründet, dass die Ausbreitung der Ansteckung begrenzt wird und es neue Varianten des Coronavirus geben wird.

Laut dem Gesundheitsministerium kann einem die Einreise nicht verweigert werden, wenn man keinen negativen Test hat, da es im Epidemiegesetz keine Rechtsgrundlage dafür gibt, aber wenn man der Testpflicht nicht nachkommt, wird man bestraft mit einer Geldstrafe von 3500 Kronen.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der Testpflicht. Kinder unter 15 Jahren sind nicht verpflichtet. Gleiches gilt für Personen, die sich in den letzten sechs Monaten infiziert haben und über einen Nachweis verfügen. Ausgenommen sind auch Personen, die sich im Zusammenhang mit Arbeit oder Ausbildung im Ausland aufgehalten haben.

Wenn Sie in angrenzenden Gebieten zu Dänemark wohnen oder zur Arbeit in die Gebiete pendeln, sind Sie ebenfalls befreit.

Diese Gruppen sind von der Anforderung ausgenommen

  • Kinder unter 15 Jahren unterliegen nicht der Testpflicht.
  • Personen, die sich in den letzten sechs Monaten infiziert haben und dieses dokumentieren können.
  • Personen, die in Dänemark leben und im Zusammenhang mit Arbeit oder Lehre im Ausland waren.
  • Wenn Sie in angrenzenden Gebieten zu Dänemark wohnen oder zur Arbeit in die Gebiete pendeln, sind Sie ebenfalls befreit.
  • Transitreisende über Schweden – zum Beispiel von oder nach Bornholm.
  • Wenn Sie Dänemark spätestens 24 Stunden nach der Einreise wieder verlassen.
  • Personen, die Besatzung in einem Flugzeug oder einem Helikopter sind.
  • Personen, die zum Zwecke des Warentransports oder nach dem Transport von Waren ins Ausland nach Dänemark einreisen
  • Besatzung im Zug, Bus, Schiff, Taxi oder anderen gewerblichen Personentransportfahrzeugen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Coronatest machen sollten.
  • Personen, bei denen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung kein Antigen- oder PCR-Test auf Covid-19 durchgeführt werden sollte.

Quellen: Epidemiudvalget i Folketinget, Sundhedsministeriet

Die Grenzländer sind Menschen, die in Schleswig-Holstein in Deutschland oder Blekinge, Scania, Halland und Västra Götaland in Schweden leben. Gleiches gilt für Personen, die in Schweden auf der Durchreise waren – zum Beispiel von oder nach Bornholm. Dieses gilt auch, wenn Sie nach Dänemark reisen, das Land aber innerhalb von 24 Stunden verlassen.

Die Vorschrift tritt am 27. Dezember in Kraft und gilt vorläufig für drei Wochen bis zum 17. Januar.

Quelle: TV2 – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 23.12.2021

Foto: TV2