Eine systematische Prüfung der Voraussetzungen für einen negativen Coronatest findet nicht statt. Dies werde stichprobenartig geschehen, teilt die Polizei mit. Ab Montag müssen Personen, die nicht in Dänemark wohnen, bei Einreisen in das Land einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die Vorschrift gilt sowohl für nicht gegen das Coronavirus geimpfte als auch für geimpfte Personen.

„Der Zweck ist, Infektionsketten aus dem Ausland zu begrenzen. Es werde stichprobenartig an den Grenzen und im Zusammenhang mit anderen Polizeiaufgaben kontrolliert“, sagt der stellvertretende Polizeiinspektor Lars-Ole Karlsen, Københavns Politi.(Polizei Kopenhagen).

„Vorgesehen ist, dass wir die Stichproben vor Ort machen und im Zusammenhang mit anderen Polizeiaufgaben erledigen. Dabei prüfen wir, ob die Reisenden die nun erstellte Regel einhalten. Tut man das nicht, kann man eine Geldstrafe bekommen“, sagt er

Regelmäßige und gezielte Kontrollen der Polizei zur Überprüfung der neuen Einreisepflicht findet nicht statt. Aber es wird im Rahmen der regulären Arbeit an den Grenzposten kontrolliert.

„Auf der Øresundbro liegen unsere Bemühungen auf der Verbrechensbekämpfung. Dieses wird auch ein Teil davon sein, wenn wir eine stichprobenartige Überprüfung durchführen, Und wenn wir einen Hinweis von einem Bürger, Mitreisenden oder dergleichen bekommen, dann werden wir natürlich auf den Hinweis reagieren“, sagt Lars-Ole Karlsen.

Wenn Sie der Auflage nicht nachkommen, kann dies mit einer Geldstrafe von 3500 Kronen (470,68 Euro) geahndet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Anforderung – zum Beispiel für Personen mit Wohnsitz im Grenzland sowie für Reisende aus Schweden, die von Bornholm aus auf der Durchreise sind.

Der stellvertretende Polizeiinspektor erwartet, dass sich die Besucher über die neue Vorschrift informieren, die derzeit drei Wochen bis zum 17. Januar gilt. Diese Regel wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass durch die Einreise nach Dänemark keine Infektionsketten eingeführt werden.

Es wird erwartet, dass die Menschen vor der Abreise hierüber informiert oder in Kenntnis gesetzt werden. Für Personen mit Wohnsitz in Dänemark besteht die Auflage, dass sie spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen Test ablegen müssen.

Die Bestimmung wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Statens Serum Instituts und auf Empfehlung der Epidemiekommission eingeführt.

Quelle: TV2/Bornholm – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 27.12.2021

Foto: TV2/Bornholm