Britischer Seemann kann nach einem tödlichen Unfall nun an Dänemark ausgeliefert werden
(København) – Schwedisches Landgericht ebnet den Weg für die Auslieferung britischer Seeleute nach der Kollision mit einem dänischen Schiff am 13. Dezember.
Das britische Besatzungsmitglied, das sich an Bord des mit dem dänischen Schiff „Karin Høj“ kollidierten Frachtschiffs befand, kann nun an Dänemark ausgeliefert werden. Das schreibt die schwedische Nachrichtenagentur TT.
Der 1991 geborene Brite war auf dem Schiff „Scot Carrier“, das am 13. Dezember zwischen Bornholm und der schwedischen Stadt Ystad mit der „Karin Høj“ kollidierte. Ein Däne verlor sein Leben, während ein anderer noch vermisst wird. Das kleine Frachtschiff „Karin Høj“ gehört der Horsens Reederei Høj und hat den Heimathafen Horsens.
Der Brite kann nun ausgeliefert werden, weil der Oberste Gerichtshof in Schweden seine Sorgerechtsbeschwerde abgelehnt hat. Er befindet sich sowohl in Untersuchungshaft durch Schweden als auch in Abwesenheit in Dänemark – also ohne Anwesenheit. Dieses prdnete am 17. Dezember Københavns Byret (Kopenhagener Stadtgericht) an.
Dänemark will ihn ausgeliefert haben, wofür das Stadtgericht in Ystad bereits grünes Licht gegeben hatte, aber als der Mann auf schwedischer Seite gegen seine Auslieferung Berufung einlegte, musste das Landgericht darüber entscheiden. Das Landgericht hat nun auch einer Auslieferung zugestimmt, da die Voraussetzungen als erfüllt gelten, schreibt TT. Die Entscheidung des Landgerichts kann nicht angefochten werden, aber auch die Entscheidung, dass der Brite in Erwartung seiner Auslieferung weiterhin inhaftiert bleiben muss.
Das britische Besatzungsmitglied hatte auf dem britische Schiff Brückenwache und einen Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille, wie die Erkenntnis von Københavns Byret ergab. Ihm wird fahrlässige Tötung und grobe Fahrlässigkeit beim Führen eins Schiffes vorgeworfen. Auch ein Kroate wird verdächtigt. Im Zusammenhang mit der Kollision gab auch die Reederei Scotline Marine Holdings, zu der die „Scot Carrier“ gehört, an, dass die Männer unter Alkoholeinfluss standen.
„Alle Besatzungsmitglieder der „Scot Carrier“ wurden verfahrensgemäß auf Alkohol und Drogen getestet. Zwei Besatzungsmitglieder hatten einen höheren Promille als erlaubt, schrieb Scotline auf ihrer Website.
Nach Angaben des schwedischen Staatsanwalts Tomas Olvmyr hate der Brite Brückenwache auf dem englischen Schiff, als das Unglück geschah. Das teilte der Staatsanwalt SVT am 14. Dezember mit.
Weil er sich in Abwesenheitshaft befindet und sich im Ausland aufhalten, gibt es keine Frist für die Untersuchungshaft. Er muss jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Einreise vor einem Richter erscheinen.
Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von
Günter Schwarz – 30.12.2021
Foto: TV SYD