Seit Montag hat die Regierung eine Vorschrift eingeführt, dass alle Einreisenden ohne ständigen Wohnsitz in Dänemark vor der Einreise nach Dänemark einen COVID-19-Test ablegen müssen. Eine Vorschrift, die am 27. Dezember in Kraft trat und vorläufig für drei Wochen bis zum 17. Januar 2022 gilt.

DÄNEMARK: In einer Pressemitteilung gibt die Polizei Syd- og Sønderjyllands am vergangenen Donnerstagabend bekannt, dass seit Montag, 27.

Die Grenzkontrolle an der Landesgrenze wird in diesem Zusammenhang Stichproben durchführen.

Reisende mit ständigem Wohnsitz in Dänemark müssen spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen Test ablegen.

Die Polizei Syd- og Sønderjylland erwartet von den Bürgern, dass sie sich als Einreisende auf den Webseiten der Behörden über die Regeln einschließlich der Ausnahmen informieren und der neuen Prüfpflicht gerecht werden.

Die Polizei gibt an, dass sich die Kontrollbemühungen an der Grenze durch die neuen Regeln nicht ändern werden, aber ebenso wie die Einhaltung der Kontrollpflicht nach der Einreise wird die Polizei, soweit ihr Verstöße bekannt werden, eine Untersuchung einleiten, die zu einer Geldstrafe von 3500 Kronen (470,59 Euro) führen kann.