Seit dem 27. Dezember ist für Dänemark-Reisende ohne festen Wohnsitz in diesem Land ein frischer, negativer Corona-Test Pflicht. Aber keiner prüft es gewissenhaft.

Die Grenze: Am Heiligen Abend gab das Gesundheitsministerium bekannt, dass die Regierung ab dem 27. Dezember strengere Anforderungen für Reisen nach Dänemark einführt.

Alle Einreisenden ohne Wohnsitz in Dänemark müssen seitdem vor der Einreise einen negativen Krönungstest haben. Der Test muss entweder ein PCR-Test sein, der maximal 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wird, oder ein Schnelltest, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wird, und die Anforderung gilt sowohl für geimpfte als auch für nicht geimpfte Bürger.

Wird die Anforderung nicht erfüllt, kann der Bürger in erster Instanz mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 DKK (479,20 Euro) bestraft werden.

Aber in Wirklichkeit ist einfach niemand an der Grenze, der kontrolliert, ob die Einreisenden die Testanforderungen erfüllen. Die Polizei von Süd- und Südjütland teilt der Zeitung mit, dass noch keine einzige Geldstrafe verhängt wurde.

Wird immer noch als Infektionsbegrenzung angesehen
Die Anforderung wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Statens Serum Instituts und auf Empfehlung der Epidemiekommission eingeführt.

„Der Zweck der Testanforderungen besteht darin, neue Infektionsketten über Reisende in der kommenden Zeit zu verhindern, in der weltweit mit einer zunehmenden Infektion mit Omikron zu rechnen ist. Wenn die Infektion weltweit zunimmt, steigt das Risiko, zusätzliche Infektionsketten aus dem Ausland nach Dänemark zu importieren. “, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums.

Die Klage galt vorerst bis zum 17. Januar, alle Parteien im Epidemieausschuss stehen hinter der Entscheidung. Offenbar wurde in vollem Wissen darauf geschlossen, dass bei Einreisenden an der Grenze die Testpflicht nicht geprüft werde.

In der Empfehlung, der die Parteien zustimmten, heißt es: „Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Lösung trotz begrenzter Durchsetzungsmöglichkeiten Infektionsimporte reduzieren kann, ebenso wie die Bußgeldforderung und das Risiko, am Flughafen festzusitzen wahrscheinlich mehr Reisende dazu ermutigen, sich vor der Einreise testen zu lassen oder ganz auf Reisen zu verzichten und dadurch die Einreise der Infizierten nach Dänemark zu verhindern“.

Einige aus Schweden
In einer E-Mail an die Zeitung schreibt die Polizei von Süd- und Sønderjylland Folgendes über die aktuelle Grenzkontrolle:

„Die Polizei von Süd- und Sønderjylland führt aufgrund der aktuellen Sicherheitslage vorübergehend stichprobenartige Grenzkontrollen durch. In diesem Zusammenhang prüft die Polizei stichprobenartig, ob Reisende legal nach Dänemark einreisen und sich dort aufhalten können. Wenn die Polizei im Zusammenhang mit der Einreisekontrolle oder anderweitig davon Kenntnis erlangt dass Reisende die Testanforderungen nicht erfüllen, wird eine Untersuchung eingeleitet, die zu einer Geldstrafe von 3.500 DKK führen kann.

Die Kopenhagener Polizei hat die Corona-Antworten der Einsenden stichprobenartig überprüft. Vor dem Jahreswechsel sagte der stellvertretende Polizeiinspektor Lars-Ole Karlsen gegenüber Ritzau, einige Einreisende aus Schweden hätten damals keinen negativen Test gehabt, weil ihnen die Vorschrift nicht bewusst gewesen sei.

Daher hatten die Bürger nach Vereinbarung mit der Polizei die Möglichkeit, nach Schweden zurückzukehren und sich testen zu lassen, bevor sie wieder einreisen konnten – das heißt, ohne eine Geldstrafe zu bekommen.

Es gibt eine große Anzahl von Ausnahmen von der Testanforderung, und es ist nicht erforderlich, dass Bürger mit Wohnsitz in Dänemark einen negativen Test haben. Stattdessen müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark testen lassen.