Die Corona-Beschränkungen in Dänemark sind am heutigen 1. Februar ausgelaufen, aber die Gesundheitsbehörden halten noch an einer Reihe von Empfehlungen fest. Das bedeutet unter anderem, dass Sie beim Verlassen der Wohnung nicht mehr daran denken müssen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder den Corona-Pass als Eintrittskarte vorzuweisen.

Andererseits haben die Behörden noch eine Reihe von Ratschlägen und Maßnahmen, die Sie befolgen sollten.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Empfehlungen.

Tagesstätten

  • Wenn eine Infektion in einer Kindertagesstätte auftritt, sollten sich andere Mitarbeiter und Kinder nicht in Selbstisolation begeben, es sei denn, sie haben oder entwickeln Symptome.
  • Bei anderweitigem Kontakt – und das über drei Jahre – empfiehlt es sich, drei Tage nach der Testung der infizierten Person in der Tagespflege einen Test – Schnelltest oder Selbsttest – durchführen zu lassen. Wenn dieser Test positiv ist, sollte ein PCR-Test durchgeführt werden. Wenn Sie jedoch keine Symptome zeigen, kann der Test entfallen, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Wochen positiv getestet wurden. Während dieser Zeit können Sie positiv testen, auch wenn Sie sich erholt haben.
  • Das Tagespflegepersonal ist – unabhängig vom Impfstatus – dazu angehalten, zweimal pro Woche einen Test durchführen zu lassen. Dieser Aufruf gilt auch, wenn Sie sich bereits infiziert haben. Allerdings nicht, wenn dieses innerhalb der letzten 12 Wochen der Fall war. Ebenso gilt der Aufruf nicht für Personal, das aus gesundheitlichen Gründen nicht getestet werden soll.

Quelle: Coronasmitte.dk

Grundschulen

  • Bei Symptomen wird empfohlen, schnellstmöglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in Isolation zu begeben. Wenn Symptome während des Schultages auftreten, sollte die Person von Lehrern und Schülern getrennt gehalten werden, bis sie abgeholt oder nach Hause gebracht werden kann.
  • Wenn Sie anderweitig Kontakt haben, gehen Sie nicht nach Hause, aber es wird empfohlen, einen Test – Schnelltest oder Selbsttest – drei Tage nach dem Test der infizierten Person durchführen zu lassen. Der Test kann jedoch entfallen, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Wochen positiv getestet wurden. Während dieser Zeit können Sie positiv testen, auch wenn Sie sich erholt haben.
  • Mitarbeiter und Studenten werden – unabhängig vom Impfstatus – ermutigt, sich zweimal pro Woche einem Test zu unterziehen. Dieser Aufruf gilt auch, wenn Sie sich bereits infiziert haben. Allerdings nicht, wenn dieses innerhalb der letzten 12 Wochen der Fall war. Ebenso gilt die Einladung nicht für Schüler der 0. Klasse.
  • In Schulen wird empfohlen, in manchen Situationen die Verwendung von Schutzmasken und Visieren für das Personal vorzusehen. Mitarbeiter haben das Recht, einen Schutz zu tragen, wenn die Fähigkeit der Schüler, Gesichtsausdrücke zu lesen, nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: Coronasmitte.dk

Bildungsstätten

  • Wenn Sie anderweitig Kontakt haben, gehen Sie nicht nach Hause, aber es wird empfohlen, einen Test – Schnelltest oder Selbsttest – drei Tage nach dem Test der infizierten Person durchführen zu lassen. Der Test kann jedoch entfallen, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Wochen positiv getestet wurden. Während dieser Zeit können Sie positiv testen, auch wenn Sie sich erholt haben.
  • An den Schulungsstandorten wird empfohlen, in einigen Situationen die Verwendung von Bandagen und Visieren für das Personal bereitzustellen.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Soziale Angebote

  • Es ist ein Aufruf, dass der Brauch, den Corona-Pass zu zeigen und Schutzmasken zu tragen, in Pflegeheimen und bei Sozialdiensten mit schutzbedürftigen Bewohnern immer noch gepflegt wird.
  • Besucher von Pflegeheimen und Diensten mit gefährdeten Bewohnern werden aufgefordert, vor dem Besuch einen Test zu machen.
  • Aufrufe zu Personaltests gelten weiterhin. Der Anruf hängt davon ab, ob der Mitarbeiter geimpft wurde oder nicht.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Gesundheitssektor

  • Es wird empfohlen, dass der Brauch, den Corona-Pass zu zeigen und Schutzmasken für Besucher zu tragen, weiterhin als Auflage der Krankenhäuser beibehalten wird. Dieses gilt jedoch nicht für Kinder unter 15 Jahren, Erziehungsberechtigte oder persönliche Vertreter,
  • Anwälte und Besucher, die aus gesundheitlichen Gründen von Tests und/oder Verbänden ausgeschlossen sind. Patienten, die keine Symptome haben, wird empfohlen, sich in verschiedenen Situationen testen zu lassen.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Arbeitsleben

  • Arbeitgeber werden ermutigt, sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten können, dieses tun.
  • Besprechungen, Seminare und Ähnliches sollen virtuell abgehalten werden, ebenso wie größere Veranstaltungen am Arbeitsplatz abgesagt werden sollen.
  • Arbeitgeber können von ihren Arbeitnehmern gerne die Vorlage von Corona-Pässen verlangen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber – zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr oder im Interesse des Betriebsbetriebs – von Arbeitnehmern verlangen, einen Test durchführen zu lassen und ein Testergebnis vorzulegen.
  • Beschäftigte in Land und Regionen müssen den Corona-Pass vorlegen – das ist eine eingeführte Pflicht.
  • Auch für Beschäftigte wurden an bestimmten Stellen Schutzmasken- oder Visierpflichten eingeführt.
  • Arbeiten Sie in der Grundschule, in der Kita, im Sozialdienst oder an einer Bildungseinrichtung? Dann sehen Sie sich die entsprechende Faktenboxen an. Es wird berichtet, dass es Updates zu diesem Bereich gibt.

Quelle: Coronasmitte.dk

Transport

  • Auf dänischen Flughäfen müssen weiteRHIN Schutzmasken oder Visiere getragen werden, um den gemeinsamen europäischen Richtlinien zu entsprechen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Sie prüfen, ob die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen, eine Verbandspflicht an Bord des Flugzeugs hat.
  • Wenn Sie krank sind oder einen Infektionsverdacht haben, sollten Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Geschäfte und Dienstleistungen

  • Es gibt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.
  • Es ist Gewerbetreibenden, privaten Kultureinrichtungen und Vereinen grundsätzlich gestattet, den Corona -Passoder die Verwendung von Scjtzmasken zu fordern.

Quelle: Coronasmitte.dk

Cafés, Restaurants und Nachtleben

  • Es wird empfohlen, dass die Organisatoren im Februar Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Infektionen in Situationen zu verringern, in denen sich viele Menschen im Inneren versammeln. Dieses kann zum Beispiel in Form von Tests oder erhöhtem Abstand geschehen.
  • Es ist Gewerbetreibenden, privaten Kultureinrichtungen und Vereinen grundsätzlich gestattet, den Corona-Pass oder die Verwendung von Schutzmasken zu fordern.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Sport und Freizeit

  • Es wird empfohlen, dass die Organisatoren im Februar Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Infektionen in Situationen zu verringern, in denen sich viele Menschen im Inneren versammeln. Dieses kann zum Beispiel in Form von Tests oder erhöhtem Abstand geschehen.
  • Es ist Gewerbetreibenden, privaten Kultureinrichtungen und Vereinen grundsätzlich gestattet, den Corona-Passoder die Verwendung von Schutzmasken zu fordern.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.d

Kultur

  • Es wird empfohlen, dass die Organisatoren im Februar Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Infektionen in Situationen zu verringern, in denen sich viele Menschen im Inneren versammeln. Dieses kann zum Beispiel in Form von Tests oder erhöhtem Abstand geschehen.
  • Es ist Gewerbetreibenden, privaten Kultureinrichtungen und Vereinen grundsätzlich gestattet, den Corona-Pass oder die Verwendung von Schutzmasken zu fordern.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Dansk Folkekirke und andere Konfessionen

  • Es wird empfohlen, dass die Organisatoren im Februar Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Infektionen in Situationen zu verringern, in denen sich viele Menschen im Inneren versammeln. Dieses kann zum Beispiel in Form von Tests oder erhöhtem Abstand geschehen.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Versammlungen

  • Es wird empfohlen, dass die Organisatoren im Februar Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Infektionen in Situationen zu verringern, in denen sich viele Menschen im Inneren versammeln. Diesrd kann zum Beispiel in Form von Tests oder erhöhtem Abstand geschehen.
  • Es ist Gewerbetreibenden, privaten Kultureinrichtungen und Vereinen grundsätzlich gestattet, den Corona-Pass oder die Verwendung von Schutzmasken zu fordern.
  • Darüber hinaus gilt eine allgemeine Empfehlung, die Ratschläge zur Infektionsprävention der Sundhedsstyrelsen (Gesundheits- und Arzneimittelbehörde) zu befolgen.

Quelle: Coronasmitte.dk

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 01.02.2022

Foto: Archivbild