Zeugen Jehovas verlieren Fall wegen Bluttransfusion vor Dänemarks Oberstem Gerichtshof
(København) – Da ein bewusstloser Patient bei einer Bluttransfusion in Lebensgefahr schwebte, war es nicht illegal. Es verstieß nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht, als einem bewusstlosen männlichen Patienten, der Mitglied der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas war, im Jahr 2014 eine Bluttransfusion durchgeführt wurde. Das entschied das Højesteret (Oberste Gerichtshof) am Dienstag in einem Urteil.
Damit hebt Dänemarks Højesteret das Urteil des Landsret (Landgericht) auf, in dem den Klägern stattgegeben wurde. So entschied das Højesteret, dass es weder gegen das Gesundheitsgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, wenn ein Krankenhaus einem Patienten eine Bluttransfusion verabreiche. Unter anderem, weil der Patient in Lebensgefahr schwebte und die Bluttransfusion „überlebensnotwendig“ war, heißt es im Urteil.
Der Mann war nach einem Sturzunfall ins Krankenhaus eingeliefert worden, und hier wurde dringend eine Bluttransfusion benötigt. Der männliche Patient hatte im Zusammenhang mit der aktuellen Einweisung weder eine informierte Ablehnung noch eine Einwilligung zur Bluttransfusion erteilt. Und das ist es unter anderem, was es nach Ansicht des Højesteret nicht illegal macht.
Dieses gilt, obwohl die medizinische Fachkraft wusste, dass der Patient zuvor angegeben hatte, dass er als Zeuge Jehovas „unter keinen Umständen“ Blut erhalten wolle. Unter anderem jatte der Mann in dem Krankenhaus, in dem er eingeliefert wurde, eine entsprechede Nachricht bei sich getragen.
„Die Tatsache, dass der Patient zum Zeitpunkt des Sturzunfalls und der Krankenhauseinweisung einen Ausweis trug, aus dem hervorgeht, dass er kein Blut erhalten sollte, erfüllte es nicht die Anforderung in § 24 (2) des Gesundheitsgesetzes, dass die Verweigerung der Blutentnahme im Zusammenhang mit der aktuellen Krankheitssituation auf informierter Grundlage erfolgen muss“, schreibt das Højesteret in seiner Entscheidung.
Quelle: TV2 – übersetzt und bearbeitet von
Günter Schwarz – 01.02.2022
Foto: TV2