(Kiel / üttenerBerge / Lübeck / A 1) – Gleich 2 Mal in kurzer Folge stellten Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Kiel bei Fahrzeugkontrollen auf Bundesautobahnen jeweils 2 Kilo Marihuana in den Kofferräumen zweier Taxen sicher.

Im ersten Fall wurde ein Taxi mit Kieler Kennzeichen zur routinemäßigen Kontrolle auf der A 7 in Fahrtrichtung Dänemark durch Anhaltesignal auf den Rastplatz Hüttener Berge Ost gelotst.

Der 51-jährige Fahrer gab an, von seinem Fahrgast beauftragt zu sein, ihn nach Flensburg an die dänische Grenze zu bringen. Eine konkrete Adresse war ihm nicht genannt worden.

Auch den Zollbeamten wollte der 22-jährige Fahrgast sein genaues Reiseziel nicht mitteilen.

Der Taxifahrer erklärte, vom Fahrgast im Bereich Kiel-Gaarden angehalten worden zu sein, der dann sein Gepäck eigenständig in den Kofferraum des Taxis eingeladen habe und eingestiegen sei.

Bei der Kontrolle des Kofferraums war außer den persönlichen Sachen des Fahrers jedoch kein weiteres Gepäck sichtbar.

Die Zöllner kontrollierten genauer und stießen nach Öffnen des Zwischenbodens auf eine Kühltasche, in der sich im Ergebnis 2 Stück mit je 1 Kilo Marihuana gefüllte Plastikbeutel befanden.

Gegen den Fahrgast, der zugab, dass es sich um sein Marihuana handelt, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Er wurde vorläufig festgenommen.

Eine im Anschluss durchgeführte Wohnungsdurchsuchung führte zu keinem weiteren Drogenfund.

Der Taxifahrer konnte glaubhaft versichern, nichts von dem Drogenschmuggel gewusst zu haben und durfte seine Fahrt fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel-.

Auch im zweiten Fall wurde Marihuana in einem Taxi geschmuggelt.

Eine weitere Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel kontrollierte auf der A1 in Richtung Norden ein Taxi mit Lübecker Kennzeichen, in dem sich zwei Fahrgäste befanden.

Der 34-jährigeTaxifahrer gab an, auf dem Weg von Hamburg nach Lübeck zu sein. Der 22-jährige Fahrgast bestätigte dies und erklärte, morgens mit dem Zug von Lübeck nach Hamburg gefahren zu sein, um dort seine Freundin abzuholen.

Bei der anschließenden Kontrolle des Kofferraums fanden die Zöllner*innen eine Sporttasche, von der der Fahrgast erklärte, sie gehöre einem Bekannten, der ihm die Tasche am Hamburger Hauptbahnhof zum Transport nach Lübeck mitgegeben habe. Was darin sei, wisse er nicht; der Bekannte habe sich ausdrücklich erbeten, dass niemand hineinschaut, da es sich um persönliche Gegenstände handele. Zum Dank habe er die Kosten für das Taxi übernommen.

Beim Öffnen der Tasche fanden die Kontrollbeamten 2 vakuumverpackte Pakete Marihuana mit einem Gewicht von je 1 Kilo.

Der Fahrer gab an, nichts von den Drogen gewusst zu haben. Er habe das Pärchen nachmittags von Lübeck nach Hamburg gefahren und sollte sie nach einem kurzen Aufenthalt wieder zurück nach Lübeck bringen.

Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen wurden alle Beteiligten zunächst mit auf die Dienststelle genommen. Eine anschließende Hausdurchsuchung an der Wohnanschrift des Beschuldigten verlief ohne Ergebnisse.

Die weiteren Ermittlungen werden durch das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- geführt.

Zusatzinformation:

Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO))

Quelle Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 04.02.2022 um 14:38 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 04.02.2022

Foto: Archivbild