Gericht weist Berufung zurück – jetzt können die Aushubarbeiten am Fehmarnbelt-Projekt fortgesetzt werden
(Fehmarn) – Mitte Januar beendete eine Klage einer deutschen Umweltorganisation die Aushubarbeiten auf einem Teil des Fehmarnbelt-Tunnelbaus. Die Klage der Umweltorganisation gegen den Tunnelbau auf Fehmarn wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig abweisen.
Somit können die Erdarbeiten an der gesamten Verbindung fortgesetzt werden. Dieses wird von Femern A/S in einem Beitrag auf LinkedIn angegeben. Die Grabungsarbeiten wurden ansonsten auf einem kleinen Teil der Baustelle unterbrochen, während das Gericht der Klage weiter nachging. Die Klage betraf die Grabungsarbeiten an drei geschützten Riffen auf der deutschen Seite der Baustelle.
„Wir haben die ganze Zeit an anderen Stellen der Baustelle weitergearbeitet. Nun hat das Gericht die Klage abgewiesen, worüber wir einfach nur froh sind. Jetzt können wir auch an diesem Teil weiterarbeiten“, sagt Morten Kramer Nielsen, Kommunikationsleiter bei Femern A/S.
Hinter der Klage stand eine örtliche Bürgerinitiative. Die Klage gegen die Grabungsarbeiten am Riff wurde am 17. Januar eingereicht. Dahinter stand eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Fehmarn, die jahrelang dafür gekämpft haben, dass das Projekt komplett gestoppt wird.
„Wir sind sehr glücklich. Für unsere Moral sei es ein großer Auftrieb“, sagte der Vorsitzende der Bürgerinitiative, der 83-jährige Hendrick Kerlen, als es gelang, Teile des Baus vorübergehend zu verlangsamen. „Wir sind realistisch und wissen, dass das Projekt abgeschlossen wird. Aber wir werden das Projekt verfolgen und sicherstellen, dass Femern Bælt A/S die Verpflichtungen in der Baugenehmigung erfüllt“, fuhr er fort.

Quelle: TV2 ØST – übersetzt und bearbeitet von
Günter Schwarz – 04.02.2022
Fotos: TV2 ØST