(Esbjerg / Sønderborg) – Ab Mitternacht wird die Polizei zwei weitere Ausgehzonen in Esbjerg und Sønderborg einführen, um die Sicherheit zu erhöhen. Personen, die zu einem nächtlichen Aufenthaltsverbot in Bars und Diskotheken verurteilt wurden, sind ab heute vollständig von dem „Minenfeldern“ des Nachtlebens in Esbjerg und Sonderburg ausgeschlossen.

Es reicht nicht aus, dass die mit einem Aufenthaltsverbot Belegten in der Zeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr nicht in Kneipen und dergleichen gehen dürfen. Jetzt dürfen sie sich nicht einmal mehr auf den Straßen in den Ausgehzonen der Städte aufhalten, in denen sich die sogenannten „Nattelivszoner“ (Nachtlebenzone) befinden. Tun sie es trotzdem, riskieren sie eine Geldstrafe von 10.000 Kronen (1.344 Euro) und sogar eine Haftstrafe.

Ab Mitternacht wird die Polizei von Syd- og Sønderjyllands Politi (Süd- und Südjütland) das Verbot durchsetzen. „Es ist eine Aufgabe, der wir hohe Priorität einräumen werden, und unsere Beamten werden ein Auge darauf haben, ob die Menschen, die sich in den Ausgehzonen bewegen, mit einem Hausverbot belegt sind. Es ist ein wirksames Mittel, um zum Beispiel verurteilte Täter von den beliebten Gebieten fernzuhalten und dadurch die Sicherheit zu erhöhen“, sagte Frits Kjeldsen, Polizeidirektor der Syd- og Sønderjyllands Politi,

Anfang dieses Monats. Im Vorfeld wurden im Dezember in den vier größten Städten des Sydøstjyllands Politikreds (Südostjütland Polizeibezirks) Ausgehzonen eingeführt. Dieses sind Horsens, Vejle, Kolding und Fredericia.

Am 1. Juli letzten Jahres trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die besagt, dass Personen, die wegen bestimmter Arten von Straftaten im Nachtleben verurteilt wurden, der Besuch von Bars, Diskotheken und ähnlichen Orten zwischen 24:00 und 05:00 Uhr untersagt werden kann. Das Verbot bedeutet, dass sich die Verurteilten nicht in den Ausgehzonen bewegen dürfen, die die Polizeibezirke eingerichtet haben. Für den Verurteilten gilt ein landesweites und polizeibezirksübergreifendes Verbot.

Hier sind die Ausgehzonen des Nachtlebens

  • Esbjerg
  • Sonderburg
  • Horsens
  • Vejle
  • Fredericia
  • Kolding

Wenn Sie sich trotz Aufenthaltsverbot in einer Ausgehzone aufhalten, müssen Sie zunächst mit einer Geldstrafe von 10.000 Kronen rechnen. Im Wiederholungsfall droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen.

Quelle: TV SYD – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 16.03.2022

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