Der EU-Berichterstatter der Dänischen Volkspartei, Alex Ahrendtsen, glaubt, dass sich der Europäische Gerichtshof „in den Paragrafen verirrt“, wenn er Österreichs Grenzkontrolle ablehnt. Wenn die EU keine Kontrolle über ihre Außengrenzen hat, dürfen die Länder die Kontrolle an ihren eigenen Grenzen behalten, glaubt er
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein aufsehenerregendes Urteil zu Österreich gefällt. Hier stellten die EU-Anwälte fest, dass es gegen das Schengen-Abkommen verstoße, wenn Österreich z.B. Slowenien seit 2016.

Grenzkontrollen zwischen zwei Ländern der Schengen-Kooperation dürfen nur für bis zu sechs Monate eingeführt werden – und nur als Reaktion auf ernsthafte Sicherheitsbedrohungen

Sollen die Grenzkontrollen länger andauern, müssen neue und andere Bedrohungen für die Sicherheit des einzelnen Landes hinzugekommen sein, so das Gericht.

Das Urteil macht dem EU-Berichterstatter der Dänischen Volkspartei, Alex Ahrendtsen, jedoch keine schlaflosen Nächte. Obwohl die vorübergehende Grenzkontrolle Dänemarks bald ausläuft und für ihre Fortsetzung eine erneute Genehmigung der EU-Kommission benötigt, sind die Voraussetzungen für eine dänische Grenzkontrolle nach Ansicht von Alex Ahrendtsen vollumfänglich gegeben.

„Das, was der Europäische Gerichtshof sagt, ist nichts Neues. Wir kennen die Voraussetzungen für eine Grenzkontrolle gut. Was der Europäische Gerichtshof nur vergisst, ist, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Denn wenn es keine Grenzkontrolle an den Binnengrenzen von Schengen geben soll, muss es eine Kontrolle an den Außengrenzen geben. Es gibt nur wenige Plätze, an denen diese Kontrollen durchgeführt werden.“, sagt Alex Ahrendtsen.