DVEJEN Der Verkehr auf Straßen, Wegen und Bürgersteigen muss ungehindert stattfinden können, daher fordert die Gemeinde Vejen alle Landbesitzer auf, dafür zu sorgen, dass Bäume, Hecken und andere Pflanzungen mit Begrenzungen zu Bürgersteigen, Straßen und Wegen geschnitten werden, heißt es in einer Pressemitteilung .

  • So wie Sie für die Schneeräumung auf dem Bürgersteig entlang Ihres Grundstücks sorgen müssen, haben Sie als Grundbesitzer auch die Pflicht, Sträucher, Hecken, Bäume und mehr zu schneiden – auch wenn Sie an öffentlichen Wegen oder kleineren öffentlichen Straßen wohnen, sagt der Abteilungsleiter für Technik & Umwelt Peter Hansen .

Der Aufruf gilt sowohl auf dem Land als auch in den Städten. Wenn die Bepflanzung über den Radweg, die Fahrbahn, den Weg oder den Straßenabschlag hinauswächst und Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger stört, muss der Grundstückseigentümer eingreifen. Es muss auch geschnitten werden, wenn die Bepflanzung Straßenschilder, Straßenbeleuchtung überdeckt oder einen Überblick über Kreuzungen, Straßenkurven etc.