Das Landgericht Flensburg hat dem Verlag der Kieler Nachrichten verboten, unzulässige Klauseln in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalistinnen und Journalisten zu vereinbaren (AZ: 8 O 117/24). Nach der weiteren Klage des Deutschen Journalisten-Verbands und ver.di darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. diese Klauseln künftig nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Erst im Mai dieses Jahres hatten die Gewerkschaften ein Urteil in zweiter Instanz erwirkt, das dem überwiegend zum Madsack-Konzern gehörenden Verlag die Verwendung intransparenter Klauseln untersagte. Doch statt auf die gesetzlich vorgesehene Verhandlungslösung zu setzen, überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig.

Anlass für die Klagen war die Umstellung der Vergütungspraxis im Sommer 2021. Der Verlag kündigte an, seine freiberuflichen Auftragnehmer*innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.

„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist*innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband als Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) vereinbart worden sind. Die erneut zum Nachteil der Journalist*innen von den GVR abweichenden Honorarregeln der Kieler Nachrichten werden vom Verlag mit der Macht des lokal einzigen Auftraggebers durchgesetzt. Einzelklagen dagegen wären rechtens, aber könnten geschäftsschädigend sein, wenn der Verlag seine Beauftragung bei auf ihr Recht klagenden Freien einschränkt. Um die Urheberrechte und Einkommen der Kolleg*innen wirksam zu stärken, braucht es ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht, der Gesetzgeber ist dazu gefordert“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen, als für Kultur und Medien zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand