Regio Ostdänemark: Nach einer Einigung aller Parteien in der Region Ostdänemark erhalten Süd- und Westseeland künftig deutlich mehr Mittel für den Ausbau der Gesundheitsversorgung. Insgesamt sind für die Jahre bis 2030 erhebliche Zuschüsse vorgesehen, um die bisher bestehende regionale Ungleichheit auszugleichen.
Vereinbarung beschlossen – Mittel folgen ab 2027
Wie aus dem regionalen Abkommen hervorgeht, fließen 2027 insgesamt 555 Millionen Kronen zur Stärkung der Gesundheits- und Pflegeangebote. In den Folgejahren soll die Summe weiter anwachsen: Für 2030 sind 757 Millionen Kronen vorgesehen.
Die zusätzlichen Ressourcen sollen nach dem Jahreswechsel schrittweise kommunale Aufgaben im Gesundheitswesen übernehmen. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in den Gesundheitsbezirken Mittel- und Westseeland sowie Ostseeland und den Inseln.
Ausbau in wichtigen Bereichen
Die Mittel werden unter anderem für die Qualität der Gesundheits- und Pflegeplätze, die Notfallversorgung sowie für weitere Qualitätsverbesserungen in den betroffenen Regionen eingesetzt.
Hintergrund: Unterschiedliche Grundfinanzierung
Auslöser für das Zusatzausmaß ist die Erkenntnis, dass die Gesundheitsbezirke im Süden und Westen bislang von den Gemeinden mit einer geringeren Grundfinanzierung bedacht wurden als andere Gebiete. Mit dem jetzigen finanziellen Schub soll dieser Unterschied gezielt verringert werden.
Umsetzung an regionale Gegebenheiten angepasst
Das Abkommen sieht außerdem vor, dass die Finanzmittel für die bis 2030 von den Gemeinden übertragenen Aufgaben an besondere geografische Herausforderungen angepasst werden müssen. Dafür werden die zuständigen Gesundheitsbehörden aufgefordert, einen speziellen Umsetzungsplan zu erarbeiten und diesen im Frühjahr 2027 dem Regionalrat vorzulegen.
Weitere Verhandlungen zum Haushalt 2027
Die Vereinbarung ist Teil eines größeren politischen Prozesses: Die Verhandlungen zum Haushalt der Region Ostdänemark für 2027 werden am Montag, den 7. September, mit der zweiten Sitzung fortgesetzt. Dabei könnten weitere Beschlüsse zur Gestaltung der künftigen Versorgungslage sowie zur Förderung von mehr Gleichheit im Gesundheitswesen getroffen werden.
Als mögliche Schwerpunkte werden unter anderem die Stärkung von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern, Psychiatrie sowie Krankenhäusern genannt.