(Herning) – Das ist der erste Fall von der Tötung eines Wolfes in Dänemark. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 66-jährigen Mann erhoben, der beschuldigt wird, einen Wolf bei Ulfborg in Vestjylland (Westjütland) erschossen zu haben.

Die Anklage besagt, dass der Mann unter Verletzung des Jagdgesetzes verstoßen hat, weil er absichtlich einen geschützten Wolf aus einem Auto heraus erschossen hat. Das geschah am 16. April 2018. Da der Wolf auch durch die EU-Gesetzgebung geschützt ist, wird der Mann auch der Verletzung gegen das „ArtsFredningsBekendtGørelsen“ (Artenschutzabkommen) beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft beurteilt den Fall so, dass der Mann mit einer Haftstrafe bestraft werden muss.

„Die Staatsanwaltschaft hat auf der Grundlage einer Stellungnahme der Agentur für Umweltschutz die Ermittlung aufgenommen, da das Erschießen eines Wolfes sowohl eine erhebliche Verletzung des Naturschutz- und Umweltschutzgesetzes bedeutet als auch gegen das Jagdrecht verstößt. Insofern ist es als ein sehr schwerer Gesetzesverstoß anzusehen“, sagt Sonderermittler Ulrik Panduro von der Midt- og Vestjyllands Politi (Mittel-und Westjütland Polizei) in einer Pressemitteilung.

Das Erschießen des Tieres wurde von zwei Wolfsfreunden fotopraphiert, die dem Tier den ganzen Tag gefolgt waren und zahlreiche Fotos von ihm aufgenommen haben.

Der 66-Jährige bekennt sich nicht schuldig, erklärt sein Verteidiger. „Er will sich zu dem Fall nicht äußern“, sagte Verteidiger Jan Schneider gegenüber „dr.dk“.

Soweit bekannt ist, wurde damit in Dänemark seit seiner Rückkehr ins Land nach 200 Jahren Abwesenheit erstmals wieder ein Wolf getötet. Von daher zeigen sich der Beschuldigte und sein Verteidiger erfreut, dass nun endlich eine Anklageschrift vorliegt. „Es gab nicht den geringsten Hinweis darauf, auf was sich die Anklage stützen würde, weil es sich um einen Sonderfall handelt und es kein Präzedenzfall ist“, sagte Jan Schneider.

Der Abschuss des Wolfes erfolgte nach langer Zeit im Zusammenhang einer sich landesweit polarisierenden Diskussion über das Für und Wider den Wolf in Dänemark.

Der Fall wird am 28. September 2018 vor dem Byrettet (Stadtgericht) in Herning verhandelt.

von

Günter Schwarz – 28.08.2018