Dänische Jäger erhalten neue Möglichkeit gegen invasive Raubtiere
(København) – Umweltministerin Lea Wermelin (Socialdemokraterne) erlaubt Jägern, Nachtsichtgeräte zur Bekämpfung von Marderhunden einzusetzen. Zunächst einmal wurden Marderhunde mit GPS-Halsbändern in die freie Natur entlassen. Diese finden dann ihre Artgenossen und können somit von den Jägern aufgefunden werden, um sie abzuschießen, bis es in Dänemark keine mehr gibt.
Im Großen und Ganzen war es schon lange die Strategie der Jäger, den unerwüschten pelzigen Hund in Dänemark auszurotten. Und obwohl das einfach klingt, ist es leichter gesagt als getan. Aus diesem Grund wird Umweltministerin Lea Wermelin den Jägern jetzt erlauben, das Raubtier, das in Dänemark als invasive Art gilt, mit Nachtsichtgeräten zu jagen und zu töten.
Die Jäger haben schon seit mehreren Jahren darum gebeten, weshalb sich unter anderem Hans Kristian Nielsen, ein Marderhundjäger und Regulierungskoordinator, darüber freut, dass die Verwendung des Geräts nun legal werden soll. „Das bedeutet fast alles. Das ist es, wonach wir in den letzten Jahren gebeten haben, und jetzt kommt endlich die Erlaubnis, sagt er.
Marderhund
- Der Marderhund ist ein invasives Raubtier, dass normalerweise in Ostasien lebt und über Russland nach Europa zugewandert ist. Er kann eine ernsthafte Bedrohung für einige der empfindlichen und geschützten Tierarten der dänischen Natur darstellen. 1995 gab es in Dänemark weniger als 10 Marderhunde, während 2016 der Bestand schätzungsweise auf etwa 2.000 bis 3.500 angewachsen war.
Quelle: Miljø- og Fødevareministeriet (Umwelt- und Ernährungsministerium)
Nach Angaben des Miljø- og Fødevareministeriet (Umwelt- und Ernährungsministeriums) stellen sowohl Tollwut als auch Marderhunde eine zunehmende Bedrohung für die dänischen Tierarten dar. Daher hat die Ministerin grünes Licht gegeben, um die nachtaktiven Raubtiere mit Nachtsichtgeräten zu jagen. Auf diese Weise erhalten die Jäger die besten Bedingungen, um die Tiere zu fangen.
„Invasive Raubtiere wie der Marderhund aber auch der Waschbär gefährden eine Reihe unserer bereits seltenen Tierarten und auch Nutztiere. Wir müssen uns besser um unsere Natur kümmern. Deshalb habe ich jetzt grünes Licht gegeben, damit Jäger eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Nachtsichtgeräten auf der Jagd nach Marderhunde und auch Waschbären erhalten“, sagte Umweltministerin Lea Wermelin in einer Pressemitteilung.
Der neue Managementplan, mit den Nachtsichtgeräten soll sowohl gegen Marderhunde als auch Waschbären eingesetzt werden. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft, da die Marderhunde im Frühjahr ihre Jungen bekonmmen.
„Wenn ein breiter Konsens darüber besteht, dass Nachtsichtgeräte eine gute Idee ist, ist es für die Jäger nicht sinnvoll, noch länger zu warten. Deshalb fangen wir jetzt damit an. Bei der Verwendung von Nachtsichtgeräten sind jedoch viele Überlegungen zu berücksichtigen. Deshalb freue ich mich auch, dass wir eine Lösung gefunden haben, die sowohl die Jäger als auch die grünen Organisationen und die Tierschutzbehörde unterstützen“, sagt die Umweltministerin.
Der Marderhundjäger Hans Kristian Nielsen hatte seine Hoffnung auf schnelles Handeln gegenüber zum Ausdruck gebracht. Er befürchtete, dass sich die Tiere so schnell ausbreiten würden, dass es unmöglich wäre, sie wieder auszurotten. Aber jetzt glaubt er, dass sich die Chancen, die Tiere loszuwerden, stark verbessert haben. „Zumindest wollen wir sie aus dem Land fernhalten, und wir hoffen, mit dieser neuen Möglichkeit erfolgreich zu sein. Zumindest im Frühjahr sollte sie hier nicht mehr ihre Jungen großziehen“, meint er.
Zahlen und Fakten
- Die neue Praxis gilt für die Montage von lichtverstärkenden Nachtsichtgeräten auf Jagdwaffen. Die Nacht darf nur von Jägern zur Regulierung von Marderhunden und Waschbären genutzt werden. Die Verwendung eines thermischen Siebs ist nicht zulässig.
- Damit Jäger Nachtsichtgeräte verwenden können, die auf Jagdwaffen montiert werden können, muss dies für die betroffene Person gemäß den Bestimmungen des Justizministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Ernährung zulässig sein. Dies bedeutet, dass der Jäger die Erlaubnis sowohl der Polizei als auch der dänischen Umweltschutzbehörde einholen muss. Die Genehmigung der dänischen Umweltschutzbehörde wird eingeholt, indem ein Antrag an mst@mst.dk gesendet wird. Die polizeiliche Erlaubnis wird über das Online-Bewerbungssystem der Polizei eingeholt.
von
Günter Schwarz – 18.02.2020