(Nordfriesland) – Am späten Dienstagnachmittag des 18.08.2020 kam es gegen 17:00 Uhr auf einer Landesstraße im Kreis Nordfriesland zu einem tragischen Vorfall. Eine Hannoveraner Stute hatte sich in einem Stacheldrahtzaun verfangen und so starke Verletzungen erlitten, dass sie eingeschläfert werden musste.

Zunächst waren die Polizisten zum Einsatzort gerufen worden, da mehrere Pferde frei auf der Straße herumlaufen sollten. Nachdem die Polizei die Straße voll gesperrt hatte, konnten die Tiere durch die Besitzerin der Weide wieder zurück auf diese geführt werden.

Dabei entdeckten die Polizisten ein Pferd, welches reglos im Gras lag. Offensichtlich hatte es sich im Stacheldraht, welcher als Einzäunung an Teilen der Weide verwendet wurde, verfangen und sich dabei erhebliche Verletzungen, insbesondere am Vorderlauf zugezogen. Eine Tierärztin musste die einjährige Stute einschläfern.

Die Besitzerin der Weide muss sich nun in einem Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz verantworten, weil Pferde nicht hinter Stacheldraht gehalten werden dürfen. Da Pferde, anders als Rinder, dazu neigen, auf Reize wie Erschrecken, Schmerz oder Bedrohung mit panikartiger Flucht zu reagieren und das Sichtfeld durch die seitlich stehenden Augen nach vorne eingeschränkt ist, kann es, wie in diesem Fall geschehen, zu schweren Verletzungen durch das Hineinrennen in die Stacheldrähte kommen. Daher ist das Halten von Pferden hinter ausschließlich Stacheldrahtzäunen tierschutzwidrig.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 20.08.2020 um 15:24 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 20.08.2020

Foto: Archivbild