Der Bundesrat will heute über die Reform des Sexualstrafrechts entscheiden. Künftig sind alle sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar – es gilt: „Nein heißt Nein“. Zudem berät die Länderkammer höhere Strafen für illegale Autorennen.

Bei diesen kommt es immer wieder zu schweren, oft tödlichen Unfällen. Teilnehmer an solchen Rennen, die Unbeteiligte in Gefahr bringen und nur durch Zufall keinen Schaden verursachen, sollen bis zu fünf Jahre in Haft kommen können. Und wenn es nicht bei Beinahe-Unfällen bleibe, sondern es zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen komme, sollen Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahre greifen können. Außerdem soll künftig der Führerschein eingezogen werden können, so dass er dann neu gemacht werden müsste. Bei einer Verurteilung können außerdem die Fahrzeuge für eine längere Zeit weggenommen werden.

Vor Kitas, Schulen und Krankenhäusern sollen mehr Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können. Der Bundesrat will allerdings an einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung noch einige Änderungen für mehr Lärm- und Umweltschutz durchsetzen.

von

Günter Schwarz – 24.09.2016