(Flensburg) – Einem 32-jährigen Einbrecher wurde bereits im Jahr 2015 Wohnungseinbruchdiebstahl in 23 Fällen nachgewiesen. Aufgrund dessen verurteilte ihn das Landgericht Flensburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der Strafrest wurde schließlich zur Bewährung ausgesetzt.

Trotz dieser Bewährungszeit verübte der Mann im November letzten Jahres zwei weitere Einbruchstaten in Einfamilienhäuser in Wees und Harrislee. Es gelang den Ermittlern des K7 der Bezirkskriminalinspektion in Flensburg in der letzten Woche, den 32-Jährigen für diese Einbrüche verantwortlich zu machen. Bei beiden Taten hat der Beschuldigte erhebliche Vermögensschäden verursacht.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde durch das Amtsgericht Flensburg ein Haftbefehl erlassen. Der 32-Jährige wurde daraufhin von Polizeikräften am Donnerstagnachmittag, dem 07.02.2019, im Flensburger Stadtgebiet festgenommen. Anschließend wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Wegen Wiederholungsgefahr ordnete dieser die Untersuchungshaft an.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 11.02.2019 um 13:33 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 11.02.2019