Der aus bürgerlichen Kreisen stammende dänische Reichskanzler Peder Schumacher Griffenfeld wird am 26. Mai 1676 wegen Korruption Bestechlichkeit und Hochverrat zumTode verurteilt.

Der am 24. August 1635 als Sohn eines deutschen in København ansässigen Weinhändlers geborene Peder Schumacher wurde 1673 zum Ritter geschlagen und damit in den Adelsstand unter dem Namen Peder Schumacher Griffenfeld erhoben. Er war ein dänischer Staatsmann und von 1673 bis 1676 dänischer Reichskanzler. 1676 geriet er in Ungnade, wurde eingesperrt und wegen Bestechung, Hochverrats usw. zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde dann in lebenslange Haft umgewandelt. Nach 22-jähriger wurde er aus der Gefangenschaft entlassen.

Peder Schumacher Griffenfeld ist eines der ersten Beispiele eines Beamten, der aufgrund seiner persönlichen Qualifikation Karriere machte. Auf dem Weg nach oben holte er weitere junge Bürgerliche in die Verwaltung, darunter auch eigene Verwandte. Er übte einen großen Einfluss auf die dänische Außenpolitik aus.

Griffenfeld studierte an der Universität von København, später an den Universitäten in Leyden in Holland und im englischen Oxford ausgebildet. Er lebte in England bei der Wiedereinführung der Monarchie im Jahr 1660 und in Frankreich bei der Einführung der autokratischen Monarchie durch König Louis (Ludwig) XIV., dem „Sonnenkönig“, nach den Tod seines leitenden Ministers, Kardinal Mazarin, am Jahr 9. März 1661.

Im Jahr 1663 trat Peder Griffenfeld als Bibliothekar und Archivar in den Dienst von Kong Frederik III., was ihm die Möglichkeit gab, den König täglich zu sprechen. Sein allgemeines politisches Interesse führte ihn zusammen mit dem mächtigen Minister und Gouverneur von København, Christoffer Gabel.

Ab 1665 trat er in die politische Arbeit ein und wurde Kammersekretär des Königs, eine Art Kabinettssekretär. Er musste die Briefe und Schreiben, die der König verschickte, selbst verfassen, ohne sich mit anderen Personen abzusprechen und zu verhandeln. Das Gesetz gab eine gewisse Befugnis und bereits im selben Jahr entwarf er eine Verfassung für den Souverän, das spätere Kongelov (Königsgesetz) oder anders, das „Lex Regia“.

Im Jahr 1666 wurde er Sekretär von Danske Kancelli (Dänische Kanzlei), im Jahr 1668 wurde er als Kanzleirat Chef der Kanzlei und erhielt einen Sitz im Staatskollegium und wurde in den Højesteret (Hohen Gerichtshof) bestellt. Er arbeitete an einer besseren Ordnung in der Kanzlei und interessierte sich auch für eine große Gesetzesrevision im Besetzen von Ämtern. Bereits hier hat er sich wahrscheinlich einiger Unbeholfenheiten schuldig gemacht, für die er später angegriffen wurde, die er aber keineswegs in die dänische Kanzleiführung einführte.

Griffenfeld geriet in Ungnade, als er einen milderen Kurs gegen Frankreich und den alten Feind Schweden befürwortete. Während des Skåne-Krieges ließ Kong Christian V. ihn fallen. 1676 wurde er der Korruption, der Bestechlichkeit und des Hochverrats wegen seiner Verbindungen zu Frankreich und Schweden während des Skåne-Krieges beschuldigt und zum Tode verurteilt, im letzten Moment jedoch zu einer lebenslangen Haftstrafe begnadigt. Er war zuerst im Kastellet, einer Festung im Nordosten der Stadt København, inhaftiert und wurde später auf die Insel Munkholm im Hafen von Trondheim verlegt.

Peder Schumacher Griffenfeld verstarb am 12. März 1699 im norwegischen Trondheim und in der Vær Kirke in Horsens beigesetzt.

von

Günter Schwarz – 26.05.2019