Ab Mitternacht zum heutigen Samstag traten neue Einreisebeschränkungen für Dänemark aus Hochrisikoländern in Kraft – doch bereits am Freitag lehnte die Polizei fälschlicherweise Reisende aus Schleswig-Holstein ab, was sie jetzt bedauert.

André Arnold und seine Frau Claudia aus Aumühle in Schleswig-Holstein wurden am Freitagmorgen um 11:00 Uhr an der Grenze von der Polizei abgelehnt, die von den beiden einen negativen Krönungstest forderte. Die Familie war auf dem Weg zu einem Ferienhaus in Fanø und wurde wie einige andere Reisende aus Schleswig-Holstein an der Grenze angehalten. Erst nach einer dreistündigen Wartezeit in Ungewissheit durften sie nach Dänemark einreisen.

Die Syd- og Sønderjyllands Politi (Süd- und Südjütland Polizei) erkennt jetzt an, dass es sich um einen Fehler handelte. „Wir haben einen Fehler gemacht, den wir bedauern – und entschuldigen uns, dass eine kleine Anzahl von Bürgern aus Schleswig-Holstein versehentlich abgewiesen wurde“, sagt der Leiter der Einwanderungskontrollabteilung (UKA West), Polizeiinspektor Brian Fussing am Samstagmorgen.

Die Familie Arnold hatte bereits am Freitag ihren zweiwöchigen Urlaub auf Fanø vorgezogen. Auf diese Weise brauchten sie keinen negativen Coronatest, da sie aus Schleswig-Holstein stammen, und die Bürger von dort sollten erst ab Mitternacht von dieser Regel erfasst werden – und somit nicht vorher. Die Polizei räumt ein, dass am Freitag versehentlich eine kleine Anzahl von Bürgern aus Schleswig-Holstein abgewiesen wurde, die nach Dänemark hätten reisen dürfen.

Wie der Fehler tatsächlich aufgetreten ist, weiß Polizeiinspektor Brian Fussing noch nicht – aber es gab viele Regeländerungen für die Einreise, die interpretiert und den Grenzbeamten und Soldaten mitgeteilt werden mussten, die die Kontrolle an den Grenzübergängen übernehmen, betont der Polizeiinspektor.

Fakten

  • Ab Mitternacht in der Nacht zwischen Freitag und Samstag wird Schleswig-Holstein als Quarantäneregion eingestuft.
  • Für in Schleswig-Holstein lebende Bürger bedeutet dies, dass Sie einen erkennbaren Zweck haben müssen, wenn Sie nach Dänemark reisen, beispielsweise arbeiten. Falls Sie als Bürger aus Schleswig-Holstein keinen erkennbaren Zweck für die Einreise nach Dänemark haben, können Sie trotzdem reisen, wenn Sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen können.
  • Siehe auch coronasmitte.dk für detailliertere Ausführungsbestimmungen der Regeln für die Einreise nach Dänemark.

von

Günter Schwarz – 31.10.2020

Foto: Archivbild