(Puttgarden) – Gestern Mittag, den 04.03.2021, führten Beamte der Bundespolizei am Fährhafen Puttgarden Maßnahmen im Rahmen der Binnengrenzfahndung durch.

Gegen 12:05 Uhr überprüften sie am Landgang einen 27-jährigen Deutschen, der mit der Fähre aus Dänemark einreiste. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte und keine gültigen Reisedokumente mit sich führte, wurde er mit auf die Dienststelle genommen. Dort konnte dann die zweifelsfreie Identität festgestellt werden.

Weiterhin stellte sich heraus, dass gegen den Mann mehrere Fahndungsnotierungen vorlagen. Ausgeschrieben war der Mann mit zwei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Berlin. Der 27-Jährige wurde wegen räuberischer Erpressung zu 388 Tagen Restfreiheitsstrafe sowie wegen Volksverhetzung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten eröffneten ihm auf der Wache die Haftbefehle.

Nach einer Durchsuchung wurde er dann durch Bundespolizisten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit aus Bad Bramstedt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 05.03.2021 um 11:41 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 05.03.2021

Foto: Archivbild