Im Hamburger Prozess um eine in einem Lokal vergrabene Leiche hat es eine Überraschung gegeben. Der angeklagte Betreiber des Lokals „Casa Alfredo“ im Stadtteil St. Georg wurde freigesprochen. Der Gastwirt hatte vor elf Monaten einen 49-jährigen Schutzgelderpresser erschossen und die Leiche im Boden seines Restaurants verschwinden lassen. Die Tat sei durch Notwehr gerechtfertigt, so das Urteil des Landgerichts. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Tat an der Grenze dessen sei, was als Notwehr gerade noch erlaubt werde. Er bezeichnete die Beseitigung der Leiche allerdings als „unwürdig“.

Nach Urteil Tumulte im Gericht

Angehörige des Getöteten reagierten empört auf den Freispruch, wie NDR 90,3 berichtete. Einige schlugen mit Fäusten gegen eine Trennscheibe und beschimpften den Angeklagten als „Mörder“. Im Gerichtssaal und im Flur kam es zu Tumulten. Die Polizei schritt ein und geleitete die Zuschauer aus dem Gebäude.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung des Verteidigers des 52-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall auf eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert. Die Tat sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen, aber keine Notwehr.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses gestanden, den Schutzgelderpresser am Abend des 30. September 2015 nach einer Rangelei erschossen zu haben. Er habe seit 2014 immer wieder Geld an den Mann zahlen müssen. Insgesamt seien es rund 25.000 Euro gewesen.

Auch am Abend der Tat habe der Erpresser wieder Geld gefordert und eine Waffe auf den Tisch gelegt. Als dieser dann noch andeutete, der Chef des Restaurants könne ja seine hübschen Töchter arbeiten schicken, habe er die Nerven verloren. Er habe nach der Waffe gegriffen und geschossen. Die Leiche des 49-Jährigen habe er in eine Grube im Nebenraum des Lokals gezogen und mit Baumaterial zugedeckt. In dem Abstellraum sollte eigentlich ein Fettabscheider installiert werden. Zur Tarnung verlegte der Angeklagte im gesamten Lokal einen neuen Fußboden.

von

Günter Schwarz – 01.09.2016