Drei von vier Angeklagte vom Terroranschlag freigesprochen
(København) Drei der vier Männer, die in einem Terror-Prozess in København vor dem Stadtgericht stehen, sollen sofort freigelassen werden, entschied der Richter. Drei der vier Männer, die heute von der Beteiligung an dem Terroranschlag in Østerbro in København vom Februar letzten Jahres bei dem ein Mann erschossen wurde, freigesprochen wurden, sollten sofort auf freien Fuß gesetzt werden.
Das hat die Gerichtspräsidentin Marianne Madsen in Københavns Stadtgericht angekündigt. Im Laufe des Tages wird entschieden, ob der vierte Mann, der 26-jährige B.H. in Haft bleiben wird. Auch wenn ihm nicht nachgewiesen werden konnte, an der terroristischen Tat beteiligt gewesen zu sein und davon freigesprochen wurde, konnte ihm doch der Besitz einer Feuerwaffe bewiesen werden, die in dem Verbrechen benutzt wurde, und damit kann er wegen illegalen Waffenbesitz verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte, der 26-jährige Mann zu dreieinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen, um den Besitz des vollautomatischen M95 Gewehrs zu sühnen. Das ist die Waffe, die Omar El-Hussein während des Angriffs auf Krudttønden in Østerbro in København einsetzte, bei dem der Fotograf, Produzent und Regisseur Finn Nørgaard getötet wurde.
Die Strafverteidigerin des Angeklagten, Berit Ernst, argumentierte jedoch, dass es sich um eine besondere Situation gehandelt hat und B.H. die Waffe nur für ein paar Minuten gehalten, bevor er sie diese wegwarf. Außerdem sei ihr Mandant bereits eine so lange Zeit in Haft, die weit über die Hälfte der Zeit liegt, die er als Strafe zu erwarten hat.
Eine einmütige Entscheidung der Geschworenen wies heute Morgen die Beteiligung der vier Männer an Omar El-Hussein Mord und Mordversuch in der Synagoge in der Krystalgade zurück, aber dem Angeklagten wurde den Beisitzern nach unter besonders erschwerenden Umständen der Waffenbesitz nachgewiesen. Die anderen Männer können in einem minder schweren Fall freigelassen werden.
Die heutige Gerichtsverhandlung wird am 15. Oktober fortgesetzt und voraussichtlich durch ein Urteil gegen B. H. beendet werden.
von
Günter Schwarz – 27.09.2016