(Kiel) Dramatische Szenen haben sich am Montag, den 29. Februar, gegen 20 Uhr in einem Regionalzug zwischen Neumünster und Kiel zugetragen. Nach Angaben der Bundespolizei ging eine 34-jährige Frau mit einem Beil auf eine 58-jährige Frau los und verletzte sie erheblich.

Aus seinerzeit völlig unbekannten Gründen ging die 34-Jährige mit einem Beil auf die Mitreisende los. Diese versuchte, sich mit den Armen zu schützen. Zusätzlich eilten ihr mutige Mitreisende zur Hilfe herbei. Diese gingen dazwischen und konnten die Angreiferin von der Verletzten trennen. Nach dem Einlaufen des Zuges in Kiel kam die 58-Jährige mit Verletzungen an den Armen und Beinen in ein Kieler Krankenhaus.

Am Hauptbahnhof verließ die Angreiferin mit dem Beil in der Hand den Zug. Reisende machten laut rufend und gestikulierend auf die Frau aufmerksam. Eine Streife der Bundespolizei nahm sich der 34-jährigen an, entriss ihr das Beil und nahm sie in Gewahrsam.

Sie machte nach Angaben des Polizeisprechers einen verwirrten Eindruck und wurde einem Amtsarzt vorgeführt. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der Handtasche der Frau zusätzlich zu dem Beil noch ein Messer. Im Laufe der Ermittlungen ergab sich dann eine schwere psychische Störung bei der Angreiferin, und man übergab sie einer psychiatrischen Klinik in Kiel.

Dennoch musste sich die Frau vor dem Kieler Landgericht für die Tat verantworten. Zu Beginn des gerichtlichen Sicherungsverfahrens schilderte die Beschuldigte am Mittwoch, wie sie sich zunächst mit der Frau unterhielt. Dann habe sie aber plötzlich Panik bekommen und zum Beil in ihrer Tasche gegriffen.Sie habe im Wahn geglaubt, die Frau sei „ein Klon und beauftragt, mich zu töten“. Nach eigenen Worten leidet die Beschuldigte seit Jahren an Waschzwang und Wahnvorstellungen. Sie sei deshalb auch mehrfach in psychiatrischen Kliniken gewesen, sagte sie.

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die 34-Jährige zur weiteren Behandlung in die geschlossene Psychiatrie untergebracht wird, da sie unter einer Schizophrenie leidet. Nach Auffassung des Gerichts hat die junge Frau bei erfolgreicher Behandlung aber gute Aussichten, in überschaubarer Zeit in ein therapeutisches Wohnprojekt mit entsprechender Betreuung wechseln zu dürfen.

von

Günter Schwarz – 07.10.2016