(Luxemburg) – Der Europäische Gerichtshof entschied, die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt gegen das EU-Recht, indem es den dreien Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft beschränkt.

In dem Urteil der Luxemburger Richter heißt es, die Festlegung der einheitlichen Abgabepreise in Deutschland beschränke den freien Warenverkehr in der EU.

Sie könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, so die Luxemburger Richter. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Parkinson-Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt, wogegen die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt hatte.

Die Preisbindung soll dagegen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem dazu führen, dass Patienten „in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen“ und Medikamente zu teuer sowie Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden.

Ein EU-Gutachter hatte im Juni jedoch argumentiert, die deutsche Preisbindung sei nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die EuGH-Richter sind nun – wie in den meisten Fällen – der Empfehlung des Gutachters gefolgt. Demnach muss auch Deutschland den freien Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt zulassen, was sich nur positiv für die Patienten auswirken kann, da die Preise von Medikamenten aufgrund höherer Konkurrenz unter den Arzneimittelherstellern fallen dürften.

von

Günter Schwarz  – 19.10.2016