Sønderjyllands og Syddanmarks Politi (Polizei von Südjütland und Nordschleswig) wird in den kommenden Tagen verstärkt ihr Augenmerk darauf legen, ob es Versuche unternommen wird, illegale Feuerwerkskörper nach Dänemark zu einzuführen. Das berichtet Danmarks Radio Syd.

Dabei geht es nicht nur um gefährliche Ware vom Schwarzmarkt wie beispielsweise um die sogenannten „Polenböller“ – in Dänemark ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerkskörper aus anderen Ländern einzuführen. „Irgendjemand versucht immer, etwas mit über die Grenze zu nehmen. Aber man darf schlicht und einfach keine Feuerwerkskörper mit nach Dänemark bringen. Man darf sie auch nicht im Internet bestellen“, sagt Christian Østergaard von der Kriminalprävention der Polizei.

Einzig in zugelassenen Geschäften in Dänemark dürfen Silvesterknaller gekauft werden – und es müssen das SIK- oder das CE-Siegel auf den Feuerwerkskörpern vermerkt sein. Außerdem müsse eine dänisch sprachige Gebrauchsanweisung vorliegen, aus der der Mindestabstand hervorgeht.

„Der Fokus liegt in diesem Jahr noch stärker als sonst auf illegalem Feuerwerk, weil es damit in den vergangenen Jahren wiederholt schwere, teils tödliche Unfälle gegeben habe“, so Østergaard. Viele der illegalen Feuerwerkskörper kommen allerdings nicht aus dem Ausland, sondern werden häufig in entlegenen Ställen und in ähnlichen Räumlichkeiten in Dänemark hergestellt.

Für den Besitz illegaler Feuerwerkskörper wird in der Regel eine Strafe von 2.000 Kronen (269 Euro) verlangt. 258 Menschen wurden zum vergangenen Neujahr mit Verletzungen durch Knallkörper in Krankenhäuser eingeliefert, darunter befanden sich 98 Kinder.

von

Günter Schwarz – 28.12.2016