Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute Vormittag entschieden. Es wies mit dem Urteil heute den Verbotsantrag des Bundesrates ab. Damit ist es auch im zweiten Anlauf den Bundesländern nicht gelungen, ein Verbot der rechtsextremen Partei zu erreichen. Für ein Verbot fehle es der NPD an der nötigen Bedeutung, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

In jüngster Zeit hatte die finanziell angeschlagene Partei mit ihren gut 5.000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten deshalb von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr.

Die NPD ist politisch zu unbedeutend, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen. Verfassungsfeindliche Parolen allein reichen dafür nicht. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt.

Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck war groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr. Die Bundesregierung und der Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, hatten sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht angeschlossen.

In der Bundesrepublik Deutschland gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote, das letzte traf in der damals noch jungen Bundesrepublik Deutschland 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und zuvor war 1952 deie Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten worden. Unabhängig vom Ausgang hat das Urteil deshalb große historische Bedeutung.

von

Günter Schwarz – 17.01.2017