Der norwegische Reichsrat erkennt am 02. Februar 1388 Margrete I. (im Beitragsbild) von Dänemark als Königin an und verkündet ihren Großneffen und Stiefsohn Erik von Pommern als norwegischen Thronfolger.

Dronning Margrete I., Tochter von Kong Valdemar wurde im März 1353 auf Søborg Slot (Schloss Søborg), heute als Ruine in der  Kommune Gribskov im Norden der Insel Sjælland (Seeland), geboren und verstarb am 28. Oktober 1412 in Flensburg. Margrete I. war Regentin und erste weibliche Monarchin von Dänemark (1375-1412) und Königin von Norwegen (1388-1412) und von Schweden (1389-1412). Sie die Begründerin des Begründerin des skandinavischen Reichsverbundes und der rechtlich nie etablierten Kalmarer Union (1397–1523).

Margrete, die in Dänemark nie gekrönt wurde, sich aber ab 1375 Königin von Schweden nannte, spielt in der Geschichtsschreibung aller skandinavischen Nationen eine zentrale Rolle. Man zählt sie zu den bedeutendsten Inhabern politischer Macht im Mittelalter und zu den großen Frauen der Weltgeschichte.

Ihr Lebensziel war die Vereinigung aller nordeuropäischen Staaten in der Hand ihrer Familie und ihrer Herrschaft. Zwar waren die gekrönten Könige im Skandinavien ihrer Zeit zuerst ihr minderjähriger Sohn Olav (1370–1387) und, nach dessen frühem Tod, ihr ebenfalls minderjähriger Großneffe Erich von Pommern (1382–1459), der nach ihrem Tod ein Riesenreich erbte. Sie aber war seit dem Tod ihres Vaters Valdemar (1320–1375) die wahre Herrscherin Dänemarks, nach dem Tod ihres Mannes Håkon († 1380) diejenige Norwegens (mit seinen Besitzungen Grönland, Island, Färöer-Inseln, Shetland-Inseln und Orkney-Inseln im Nordatlantik) und nach einem erfolgreichen Feldzug auch die Herrscherin von Schweden.

Margarete war die jüngste Tochter des dänischen Königs Valdemar IV. Atterdag und seiner Frau Helvig, der Tochter des Herzogs Erich II. von Schleswig.

Am 9. April 1363 wurde sie – als Zehnjährige – mit dem norwegischen König Håkon VI. Magnusson verheiratet, einem Sohn des schwedischen Königs Magnus II. Eriksson (1316–1374). Dieser war also König von Norwegen und Schweden. Ihre Erzieherin war Merete Ulvsdatter, die Tochter der Heiligen Birgitta von Schweden. Ihr erstes und einziges Kind bekam sie 1370 mit 17 Jahren mitten in einer Pestepidemie, die Oslo und Umgebung, wo sie sich aufhielt, heimsuchte.

1375 starb ihr Vater Valdemar überraschend im Alter von 55 Jahren. Sie war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt. Valdemar hatte mit Hilfe seines getreuen Drosten Henning von Putbus die Stellung des dänischen Königshauses während seiner Regentschaft weit nach vorne gebracht. Es gab aber seit dem Tod ihres Bruders Christoffer im Jahre 1363 keinen direkten männlichen Erben für den dänischen Thron.

Margarete setzte das Regierungsprogramm ihres Vaters fort und übernahm auch seine Methode, alle Schlüsselstellungen mit loyalen Gefolgsleuten zu besetzen, wobei ihr zugutekam, dass schon ihr Vater alle kirchlichen Schlüsselpositionen mit Gefolgsleuten und Parteigängern besetzt und ein gutes Verhältnis zur Kirche aufgebaut hatte.

Margarete konnte, unterstützt von Henning Podebusk, durchsetzen, dass ihr damals erst fünfjähriger Sohn Olav Håkonson König von Dänemark wurde. Zusammen mit dem dänischen Reichsrat übte sie für ihn 1375–1385 die Regentschaft aus. Sie erhielt aber nicht den Titel einer dänischen Königin, da dieser der Ehefrau eines Königs bzw. einer gewählten und gekrönten Person vorbehalten war. Sie selbst wurde auch nie gekrönt. Daher wurde sie in ihrer Zeit nur Königin von Norwegen und Titularkönigin von Schweden, auf das ihr Mann Håkon VI. Erbschaftsanspruch erhob, genannt.

Personalunion Dänemark-Norwegen

Nach dem Tod ihres Mannes Håkon 1380 übernahm Margarete bis 1385 auch die norwegische Regentschaft für den gemeinsamen Sohn Olav. Das Jahr 1380 markiert somit den Beginn der dänisch-norwegischen Personalunion, die nach dem Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 endete. Diese Zeit bezeichnete der bekannte norwegische Schriftsteller Henrik Ibsen bitter zurückblickend als die „400-Jahre-Nacht“ für sein Volk. Ähnliche Einschätzungen finden sich in der nationalen Geschichtsschreibung Grønlands, Islands und der Färöer, für die 1380 ebenfalls ein Eckdatum der eigenen Historie ist. Denn diese Überseebesitzungen Norwegens fielen nun unter die direkte Herrschaft der dänischen Krone und sollten es lange bleiben – mit Auswirkungen bis heute.

Olav starb bereits 1387 im Alter von 17 Jahren. Eine Woche nach dem Tod ihres Sohnes wurde Margarete in der Domkirche zu Lund vom dänischen Reichsrat als dänische Herrscherin anerkannt. In Dänemark galt zu dieser Zeit das Wahlkönigtum. Man einigte sich also auf Margarete als Interims-Herrscherin (als „Frue og Husbonde og hele rigets Formynder“), bis eine Einigung über die (männliche) Nachfolge erzielt werden sollte. Im Februar 1388 folgte der norwegische Reichsrat und wählte sie – trotz des in Norwegen geltenden Erbkönigtums – zu „Norges mæktige Frue og rette Husbond“.

Kalmarer Union

Einen Monat später, im März 1388, erwählte sie dann auch der schwedische Reichsrat zur „Fullmäktiga Fru och Husbonde“. Schwedischer König war zu dieser Zeit Albrecht von Mecklenburg, mit dem der schwedische Reichsrat aber große Probleme hatte. Margarete begann mit Rückendeckung einflussreicher schwedischer Kreise einen Krieg gegen ihn, aus dem sie im Februar 1389 durch die Schlacht von Åsle bei Falköping in West-Götaland als Siegerin hervorging.

Ausgestattet mit dieser Machtfülle konnte Margarete selbst bestimmen, wer der künftige König sein sollte. Sie entschied sich für ihren Großneffen Erich von Pommern (oder: Erik, eigentlich Bogislaw Wratislawsson; ca. 1382–1459), den Sohn ihrer Nichte Maria, der nach dänischem Recht ihr anerkannter Erbe war. Dieser wurde schon 1388 vom norwegischen Reichsrat als Erbkönig anerkannt, als er noch minderjährig war. In Dänemark und Schweden konnte Margarete Erich als ihren Wunschkandidaten erst 1396 etablieren.

Es sollte ein symbolischer Akt von großer historischer Tragweite folgen: Am 17. Juni 1397 wurde Erich in Kalmar als König von Dänemark, Norwegen und Schweden zugleich gekrönt – die Gründung der Kalmarer Union. Margarethes Plan zur Vereinigung der drei skandinavischen Staaten zu einem Großreich ging damit auf. Sie erhielt die Generalvollmacht für die Reichsverweserschaft. Die jeweiligen Reichsräte und unterschiedlichen Gesetzesnormen der drei Staaten sollten aber bestehen bleiben.

Tod in Flensburg

Im Oktober 1412 fuhren Margarete und Erich nach Flensburg, um sich dort die Gefolgschaft der Flensburger Kaufleute zu sichern. Ziel dieser Reise war es, das Herzogtum Schleswig fest an das Reich zu binden. Dort erkrankte Margarete plötzlich an einer Pest (= rote Ruhr) und verstarb am 28. Oktober auf einem Schiff im Flensburger Hafen (vgl. auch mit der Sage vom Tod der Königin Margarete im Flensburger Hafen).


Abbild auf Margaretes Sarg (1423)
Der inzwischen dreißigjährige Erich war nun alleiniger Herrscher des nordischen Großreichs, zu dem auch Schleswig, Holstein sowie die norwegischen Nebenländer Grønland, Island, die Färöer und die Shetland-Inseln und Orkney-Inseln gehörten. Er setzte die Politik seiner Großtante fort, wurde aber 1439 in Dänemark und in den Jahren danach auch in Schweden und Norwegen abgesetzt.

Heutige Spuren Margaretes

Der Sarkophag von Margarete I. kann im Dom zu Roskilde besichtigt werden. Im Gegensatz zu den anderen 37 Königen, die hier bestattet wurden und in Nebenräumen ruhen, befindet er sich am prominentesten Platz des Weltkulturerbes: Mitten vor dem Altar. Den Deckel des Sarkophags ziert eine lebensgroße Figur der großen Herrscherin aus Alabaster. Das originale Grabmal wurde 1423 von dem Lübecker Bildhauer Johannes Junge vollendet (ein verworfenes Bruchstück befindet sich im Lübecker St. Annen-Museum); da jedoch die kleineren Verzierungen beschädigt, im späten 18. Jahrhundert entfernt und erst zwischen 1862 und 1912 ersetzt wurden, ist die Statue das wohl einzige original erhaltene Teil.


Sarkophag von Magarete I. in der Domkirche von Roskilde
In der Stadtgeschichte Flensburgs taucht Margarete (I.) nicht nur als prominentestes Opfer der Pest von 1412 auf, sondern auch als Bauherrin der historischen Marienburg, später „Du(ven)burg“. Diese Burg sollte mit dazu beitragen, die dänische Herrschaft über das Herzogtum Schleswig zu verewigen. Die Duburg existiert nicht mehr. Heute steht auf dem ehemaligen Schlossgrund die deutschsprachige Schloss-Duburg-Schule – Städtische Handelslehranstalten und eine Mietwohnungshausgruppe. Daneben, dort wo einst das Torhaus, ein Gebäude für die Pferde und Pferdeknechte stand, und durch das man zum Vorhof gelangte, steht heutzutage auf einem Teilstück des besagten Gebäudes, die Duborg-Skolen, das älteste der zwei dänischen Gymnasien außerhalb des dänischen Königreichs. Ein neuer Anbau der Schule steht ungefähr dort wo zeitweise wohl ein Schlossgarten war. Des Weiteren existiert in Flensburg noch eine Straße die nach ihr benannt wurde.


Das Straßenschild der Margarethenstraße; im Hintergrund, oberhalb der Tür, die Gedenktafel an die Duburg am Gebäude Schloss-Duburg-Schule – Städtische Handelslehranstalten
Dass die seit 1972 regierende dänische Königin Margrethe II. auch so heißt, ist kein Zufall: Margrethe II. ist die erste Regentin auf dem dänischen Thron (dessen Hauptsitz bald nach dem Tod von Margrete I. von Roskilde nach København verlegt wurde) seit 1412.

von

Günter Schwarz – 02.02.2017