(Luxemburg) – Von den Süddänen, Nordschleswigern, Sorben, Basken, Bretonen über die Korsen zu den Sinti und Roma oder Südtirolern usw. ist man sich einig, dass der Schutz der Minderheiten in der EU unzureichend ist. Deshalb starteten vor vier Jahren Mitglieder der Union der europäischen Minderheitenvölker, FUEN, eine Bürgerinitiative, das so genannte „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“ zum Schutz von Minderheiten und Regionalsprachen.

Ein bedeutendes Anliegen

Gefordert wurde etwa ein Aktionsplan zum Erhalt der kulturellen Vielfalt und der Minderheitensprachen, bessere Medienpräsenz und besseren Medienzugang für die Minderheiten. Ebenso möchten die Minderheiten bei europäischen Regionalprojekten mitreden.

In Europa gebe es Lücken beim Minderheitenschutz, beispielsweise bei den Sinti und Roma, bei denen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung weit verbreitet seien, so die Initiative. Die EU müsse tätig werden und dürfe die Minderheitenpolitik nicht nur den einzelnen Nationalstaaten überlassen.

EU-Gericht: Ablehnung unzureichend begründet

Doch die EU-Kommission wies die Bürgerinitiative der Minderheiten-Union zurück. Der Schutz der Minderheiten sei selbstverständlich ein Anliegen der EU, doch diese Förderung, wie sie die Initiative verlange, sei Sache der einzelnen Staaten und liege außerhalb der Kompetenz Brüssels. Auch sähen die europäischen Verträge solche Maßnahmen gar nicht vor.

Das mag sein, urteilte am Freitagvormittag kurz vor 10 Uhr das EU-Gericht, aber der Entscheid der EU-Kommission, die Bürgerinitiative nicht zuzulassen und die Sammlung von einer Million Unterschriften dafür zu verbieten, sei trotzdem nicht rechtens. Denn die EU-Kommission habe nicht erklärt, welche der geforderten Maßnahmen nicht in ihre Zuständigkeit falle. Auch habe sie keine Gründe dafür angegeben.

Deutliche Rüge

Das Gericht rügte auch die Kommission, sie sie mit ihrer ungenügenden Rückweisung das Instrument der europäischen Bürgerinitiative gefährde, statt die Bürger zur Teilnahme am demokratischen Leben zu ermutigen.

Jetzt muss die EU-Kommission noch einmal über die Bücher und das Urteil des Gerichts berücksichtigen. Allerdings entschied das Gericht nicht im Grundsatz, ob der Schutz der Minderheiten in Europa künftig generell eine Sache der EU sein soll oder weiterhin den Nationalstaaten überlassen wird, was im Falle einer weiteren und dann begründeten Ablehnung der Forderungen der Minderheiten durch die EU-Kommission, mit ziemlicher Sicherheit zu einem weiter Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof führen wird.

von

Günter Schwarz – 04.02.2017