(Hamburg) – Erdoğan hoffte auf das Verbot des ganzen Gedichtes. Es bleibt aber beim Teilverbot – und der Prozess geht wohl weiter.

Fakten in Kürze:

  • Teile von Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsiden Recep Tayyip Erdoğan bleiben verboten.
  • Das Verbot betrifft Passagen mit sexuellem Bezug und sonstiger Schmähungen.
  • Erdoğan wollte das ganze Gedicht verbieten lassen.
  • Die Anwälte Böhmermanns hatten vor dem Urteil angekündigt, bei einer Niederlage den weiteren Rechtsweg gehen zu wollen.

Das Hamburger Landgericht hat einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Teilen statt gegeben. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstiger Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen. Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.

Erdoğan wollte das ganze Gedicht verbieten

Der türkische Präsident hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass das Gedicht nicht mehr öffentlich vorgetragen werden darf. Dagegen wehrte sich Böhmermann.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.

Abschließend zur Erinnerung eine YouTube-Veröffentlichung des Erdoğan-„Schmähgedichts“ inklusive Erläuterungen

von

Günter Schwarz – 10.02.2017