Den Beschluss zum Parteiausschluss des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höckes habe die AfD mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gefasst, heißt es von Seiten der Partei. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Björn Höcke hatte mit einer am 17. Januar in Dresden gehaltenen Rede über das deutsche Geschichtsverständnis bundesweit für Empörung gesorgt. Konkret hatte Höcke beklagt, dass die positiven Elemente der deutschen Historie im Vergleich zu den Gräueltatten aus der Zeit des Nationalsozialismus nicht genügend beachtet würden.

Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet.

Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry, zu der Höcke bereits seit langem ein gespanntes Verhältnis hat, und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war.“

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte.

Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländichen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze „Ordnungsmaßnahmen“ gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. „Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden“, teilte die AfD heute mit.

Im Video: AfD-Spitze will Björn Höcke ausschließen

von

Günter Schwarz – 13.02.2017